Aktuelles

Besuch der Ministerin der Justiz und Migration Baden Württemberg beim Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.

„Gelingende Resozialisierung ist ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von neuen Straftaten“

Am 04. Februar besuchte die Ministerin für Justiz und Migration des Landes Baden-Württemberg Marion Gentges die Straffälligenhilfe des Vereins für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.(VfJ). Der durch den Karlsruher Landtagsabgeordneten Alexander Salomon angeregte Besuch, an dem neben der Ministerin auch Frau Staatsekretärin Dr. Ute Leidig (MdL) teilnimmt, diente sowohl dem Austausch als auch dem Kennenlernen der vielfältigen Angebote des Vereins für Jugendhilfe, die im Rahmen der Mitgliedschaft im Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg (GbR) durchgeführt werden.
In der Begrüßung stellt der Vereinsvorsitzende Daniel Eppinger den Verein vor und ordnet die Tätigkeiten der Abteilung Straffälligenhilfe in die allgemeinen Tätigkeiten der justiznahen Straffälligen- und Bewährungshilfevereine und deren Struktur ein.
Im Verlauf des Gesprächs werden durch den Geschäftsführer Gregor Kieser die vielfältigen Finanzierungswege und der Bedarf einer verlässlichen finanziellen Förderung dargestellt. Insbesondere kann auf den traditionell wichtigen Finanzierungsbaustein durch zugewiesene Geldauflagen von Gerichten und Staatsanwaltschaften zurückgegriffen werden sowie darüber hinaus auf die im Rahmen des Netzwerks Straffälligenhilfe durchgeführten Projekte.
Die konkrete Ausgestaltung der in der Abteilung Straffälligenhilfe angebotenen Projekte und Angebote werden durch den Abteilungsleiter Axel Diefenbacher dargestellt sowie die derzeitigen Herausforderungen beschrieben. Folgende Angebote des Vereins finden dabei Erwähnung:
 -Anlaufstelle für Straffällige mit differenzierten Hilfen für beratungs- und hilfebedürftige Straffällige, Gefangene und       Haftentlassene sowie deren Angehörige
 -Vermittlung in gemeinnützige Arbeit (Projekt „Schwitzen statt Sitzen“)
 -Nachsorgeprojekt Chance
 -Eltern-Kind-Projekt Chance
 -Schuldnerberatung in Haft
 -Projekt Wiedereingliederung ältere Gefangener
 -Übergangswohnplätze für Haftentlassene
 -Ehrenamtlichenkreis zur Betreuung von Gefangenen in der JVA Bruchsal
 -soziales Training im Jugendarrest
- Durchführung justizielles Anti-Gewalt-Training
 -Opferfonds im Rahmen jugendgerichtlicher Strafverfahren
 -psychosoziale Prozessbegleitung im Rahmen der Opferhilfe


Insbesondere auf die durch die Covid-19-Pandemie gestellten Herausforderungen kann in der Darstellung eingegangen werden. Hier steht sowohl der erschwerte Zugang zu den Haftanstalten im
Fokus, der die Arbeit in den Netzwerkprojekten und die dringend notwendige Hilfe erschwert. Darüber hinaus ist die fehlende Besuchsmöglichkeit für die Angehörigen/Kinder außerhalb der JVA thematisiert, die eine große Belastung darstellt und zur Entfremdung des inhaftierten Menschen beiträgt.
Eine gesonderte Betrachtung richtet sich auf die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, da auch hier die Corona-Pandemie die Vermittlung im Programm „Schwitzen statt Sitzen“ seit März 2020 vor große Herausforderungen stellt. Exemplarisch zu nennen sind der erhöhte Aufwand bei Beratung und Vermittlung, der kleinere Pool an Einsatzstellen und die nicht zuletzt durch Infektionsschutzmaßnahmen schnell wechselnden Vermittlungsvorgaben. Die Ministerin zeigt sich insbesondere an der zukünftigen Ausgestaltung und der vorgesehenen aufsuchenden Arbeit sowie der Tilgungsberatung interessiert.
Um sowohl Frau Ministerin Gentges als auch den Landtagsabgeordneten Frau Dr. Leidig und Herr Salomon einen zusätzlichen Einblick in die konkreten Hilfs- und Unterstützungsangebote zu geben, schildern die Kolleginnen Anke Bingler und Cornelia von Kutzschenbach die tatsächliche, praktische Arbeit. Hierzu werden Fälle aus den Angeboten „Wiedereingliederung älterer Gefangener“, „Schuldnerberatung in Haft“ sowie „Psychosoziale Prozessbegleitung“ vorgestellt.
Wir danken Frau Ministerin Gentges, Frau Dr. Leidig und Herrn Salomon für den gelungenen und interessierten Austausch.

Text : Axel Diefenbacher

Foto : Gregor Kieser

Antrittsbesuch des Netzwerks Straffälligenhilfe bei Justizministerin Marion Gentges MdL

13. Sep. 2021
Anlässlich des Antrittsbesuchs im Ministerium der Justiz und für Migration hatten die Vorsitzenden der Verbände des Netzwerks Straffälligenhilfe sowie die Mitglieder der Steuerungsgruppe die Möglichkeit, Frau Ministerin Gentges und Vertreterinnen und Vertretern der Abteilungen III und IV ihres Hauses, die Arbeit des Netzwerks vorzustellen.

Die Ministerin zeigte sich sehr interessiert und ging äußerst wertschätzend auf die Leistungen des Netzwerks, seiner Mitgliedsorganisationen und deren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.
Im Verlauf des Gesprächs wurden seitens der Ministerin sowohl die besonderen Herausforderungen angesichts der COVID19-Pandemie und die künftig notwendige finanzielle Ausstattung bestehender und geplanter Projekte des Netzwerks anerkannt, als auch Unterstützung für diese Bereiche zugesichert.

Wir bedanken uns im Namen der Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg herzlich bei Frau Ministerin Gentges und allen seitens des Ministeriums Beteiligten für das offene und angenehme Gespräch und freuen uns auf eine vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit in den nächsten fünf Jahren.

Foto und Bericht: Sascha Oechsle

Landesversammlung am 30.06.2021 in Karlsruhe

Seit 1999 war Dr. Karl-Michael Walz Vorsitzender des Badischen Landesverbands für soziale Rechtspflege. Exakt auf den Tag fünf Jahre nach seinem letzten Arbeitstag in der Justiz stand die Neuwahl seines Nachfolgers an. Im Jahr 1983, auf der Landesversammlung in Durbach, wurde Dr. Walz Gast des Vorstandes, in den darauffolgenden Jahren Öffentlichkeitsreferent und Vorstandsmitglied, Stellvertretender Vorsitzender und 1999 Vorsitzender.

Der Badische Landesverband, hat sich in den 39 Jahren seiner Mitgestaltung grundlegend geändert. Justizministerium und Parteien nehmen die freie Straffälligenhilfe wieder wertschätzend wahr und stehen an ihrer Seite. Die Straffälligenhilfe wurde zu dem, was sich schon seit Jahrzehnten in der Namensgebung des Verbandes wiederfand: zur sozialen Rechtspflege.

Die Projekte wie „Schwitzen statt Sitzen“, Täter-Opfer-Ausgleich und Psychosoziale Prozessbegleitung begegnen auch dem gesellschaftlichen Vorwurf, die soziale Rechtspflege bemühe sich nur um eine Klientel, die es am Wenigsten verdient hätte. Herr Dr. Walz bedankte sich beim Vorstand und Beirat, bei den Ehrenmitgliedern, den Vereinen, der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg, beim Paritätischen, bei der Steuerungsgruppe, beim Justizministerium und bei allen, die dem Verband wohl gesonnen sind und ihn gefördert haben. Für das Jahr 2032, wenn der Verband 200 Jahre alt werden wird, werde sich hoffentlich jemand finden lassen, der seine Geschichte fortschreibt.

Als Kandidat zur Wahl des neuen Vorsitzenden des Badischen Landesverbands für soziale Rechtspflege erklärte sich Herr Generalstaatsanwalt Peter Häberle bereit.

Als Direktor des Amtsgerichts Lörrach war er Nachfolger von Herrn Dr. Walz. Danach war er Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe und anschließend Leitender Oberstaatsanwalt in Freiburg, dort dem örtlichen Bezirksverein verbunden. Als Ministerialdirigent und Leiter der Abteilung III im Justizministerium war er sodann auch mit Themen befasst, welche die freie Straffälligenhilfe beschäftigen. Im August 2020 übernahm Herr Häberle die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und ist somit ranghöchster Strafverfolger im badischen Landesteil. Herrn Häberle ist, so Herr Dr. Walz, seiner fachlichen Kompetenz und Persönlichkeit wegen in besonderem Maße geeignet, den Badischen Landesverband in die Zukunft zu führen

Die Landesversammlung wählte Herrn Generalstaatsanwalt Peter Häberle einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Badischen Landesverbands für soziale Rechtspflege.

Im Namen des Vorstandes und der Bezirks- und Mitgliedsvereine dankte Herr Häberle dem scheidenden Vorsitzenden für dessen langjährige Tätigkeit im Verband und für die gute Zusammenarbeit mit den Partnerverbänden. Daraufhin wurde Herr Dr. Walz von der Versammlung mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft geehrt, die mit Sitz und Stimme auf Lebenszeit im Vorstand verbunden ist.

Koalitionsvertrag der Landesregierung in Baden-Württemberg

16. Jun. 2021

Am 08.04.2021 hatten wir über unser Schreiben an Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann MdL und an Vertreterinnen und Vertreter der künftigen Koalitionspartner informiert.
Hierzu haben wir mehrere positive Rückmeldungen erhalten.

Zwischenzeitlich liegt der Koalitionsvertrag vor und erfreulicherweise finden einige unserer Anliegen und Wünsche (explizit ab S. 101 ff) darin Berücksichtigung.

Im Anschluss finden Sie den Link zum Koalitionsvertrag, den beide Koalitionäre am 11. Mai 2021 unterzeichnet haben.

Koalitionsvertrag 2021-2026

Wirksame Beratung für Menschen, die stalken

Juni 2021
In Heft  2/2021 widmet sich die Zeitschrift Bewährungshilfe in ausführlicher Form der Selbstevaluation / Praxisreflexion.
Der Bezirksverein Mannheim gibt in dieser Ausgabe einen Einblick zum Schwerpunktthema Selbstevaluation für Menschen die stalken.
 
 
Die Bestellung des Hefts sowie ein Blick in die Inhaltsverzeichnisse sind hier:
https://www.dbh-online.de/publikationen/zeitschriften möglich.

Bericht über die Qualitätswerkstatt im Eltern-Kind-Projekt

10. Jun. 2021Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg begrüßte am 10.06.2021 die Projektmitarbeitenden zur Qualitätswerkstatt im Eltern-Kind-Projekt per Videokonferenz.

Herr Oechsle (Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.) berichtete über die aktuellen Entwicklungen im Projekt. Die Daten zeigen auf, wie wichtig es ist, die Inhaftierten und ihre Familien durch die Corona Zeit hinweg zu begleiten.

Viele Inhaftierte und deren Familien leiden gerade in der anhaltenden Pandemie unter den erschwerten Kontaktbeschränkungen in den Justizvollzugsanstalten und sind auf den Einsatz der Mitarbeitenden im Eltern-Kind-Projekt angewiesen um sowohl die persönliche, als auch die digitale Verbindung zu ihren Familienangehörigen aufrecht zu erhalten.

Ebenso stellt die Pandemie die Mitarbeiter*innen im Projekt vor große Herausforderungen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bietet das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR jährlich und nach Bedarf Qualitätswerkstätten an, um den fachlichen Austausch zu fördern und die hohe Qualität bei der professionellen Durchführung des Projektes zu gewährleisten.
Ein essenzielles Anliegen des Netzwerks ist es, die Schnittstelle zwischen den Projektmitarbeitenden, dem Sozialdienst der jeweiligen Justizvollzugsanstalt und anderen beteiligten Institutionen zu stärken, damit die Mitgliedsorganisationen der freien Straffälligenhilfe die Resozialisierungsarbeit weiterhin landesweit und flächendeckend optimal umsetzen können.

Lob und Dank für das Engagement und Durchhaltevermögen in dieser herausfordernden Zeit und den Mut neue digitale Wege zu gehen, richtete die Steuerungsgruppe des Netzwerks an alle beteiligten Personen.

Projektmitarbeitende und die Steuerungsgruppe des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR

Bericht: Constanze Neff

Gesamtkonzeption Resozialisierung

03. Mai. 2021

Resozialisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Soll sie gelingen, so müssen verschiedene Fachleute und auch Ehrenamtliche im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements  eingebunden werden und zusammenarbeiten.

In der „Gesamtkonzeption Resozialisierung“ des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg spiegelt sich dies Komplexleistung wieder.
Nachfolgend finden Sie den Link zur Gesamtkonzeption.

https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E-460546102/jum1/JuM/Justizministerium%20NEU/Justizvollzug/Gesamtkonzeption%20Resozialisierung/Gesamtkonzeption%20Resozialisierung.pdf

Wenn die Nacht zur härtesten Strafe wird – ein Exhäftling erzählt

Themenhefte der DBH zur Freien Straffälligenhilfe

10. Aug. 2020
In Heft 1 und 2/2020 widmet sich die Zeitschrift Bewährungshilfe in ausführlicher Form der bundesweit sehr unterschiedlichen Landschaft der Freien Straffälligenhilfe.

Die Bestellung der Hefte sowie ein Blick in die Inhaltsverzeichnisse sind hier:
https://www.dbh-online.de/publikationen/zeitschriften möglich.

Die beiden Beiträge der Mitgliedsorganisationen aus dem Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg können Sie im Folgenden nachlesen.
 
 

Pressemitteilung des Ministerium der Justiz und für Europa vom 24.01.20 – Positive Erfahrungen beim Projekt zur Wiedereingliederung von älteren Gefangenen

Das Netzwerk Straffälligenhilfe im Gespräch mit Herrn von Eyb MdL

06. Nov. 2019
V.l.: Arnulf Freiherr von Eyb (MdL, CDU), Oliver Kaiser (Der PARITÄTISCHE/  Mitglied der Steuerungsgruppe im Netzwerk), Sabine Oswald (Der PARITÄTISCHE), Sebastian Kopp (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied – Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege/ Mitglied der Steuerungsgruppe im Netzwerk), Julia Herrmann (Geschäftsführerin Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V./ Mitglied der Steuerungsgruppe im Netzwerk)

Am Mittwoch, den 6. November 2019, war die Steuerungsgruppe des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR zu Gast bei dem Landtagsabgeordneten Arnulf Freiherr von Eyb (CDU), Mitglied des Arbeitskreises Recht und Verfassung sowie Sprecher für Rechtspolitik.
 
Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss von drei Dachverbänden, deren Mitgliedsvereine in der freien Straffälligenhilfe engagiert sind. Durch diesen Zusammenschluss werden mittels der angeschlossenen Mitgliedsvereine die Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige in ganz Baden-Württemberg sichergestellt.
 
Im Rahmen des Gesprächs stellte die Steuerungsgruppe des Netzwerks, die einzelnen Projekte und Hilfeangebote der freien Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg vor und informierte über die aktuelle Entwicklung. Herr von Eyb zeigte sich beeindruckt über das vielseitige und umfangreiche Angebot, welches flächendeckend durch ca. 420 Hauptamtlichen und über 800 ehrenamtlichen MitarbeiterInnen der jeweiligen Mitgliedsvereine angeboten wird.
 
Im Austausch mit dem Landtagsabgeordneten wurde deutlich, dass die steigende Wohnungsnot, sowie Haftentlassene mit einer komorbiden psychischen oder somatischen Erkrankung die größten Herausforderungen in diesem Arbeitsfeld sind. Hierzu bedarf es einer engen und lokalen Vernetzung der einzelnen Akteure vor Ort. Durch die landesweit geschlossene Kooperationsvereinbarung ist damit eine grundlegende und verbindliche Übereinkunft getroffen worden, um Haftentlassene bei der Resozialisierung gezielt und professionell unterstützen zu können.
 
Der Landtagsabgeordnete hat die Steuerungsgruppe zum weiteren Austausch in den Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ eingeladen.

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion der CDU, Arnulf Freiherr von Eyb MdL, sprach der Steuerungsgruppe des Netzwerks, den angeschlossenen Mitgliedsvereinen sowie deren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*Innen seinen ausdrücklichen Dank für ihre wertvolle Arbeit in der freien Straffälligenhilfe aus.


Bericht: Sebastian Kopp

Das Netzwerk Straffälligenhilfe im Gespräch mit Herrn Filius MdL

15. Okt. 2019
Das Bild zeigt von links nach rechts:
Achim Brauneisen (Generalstaatsanwalt und Vorsitzender Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.), Oliver Kaiser (Mitglied der Steuerungsgruppe / Der PARITÄTISCHE), Julia Herrmann (Mitglied der Steuerungsgruppe / Geschäftsführerin Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.), Jürgen Filius (MdL, Die Grünen, Vorsitzender des Arbeitskreises „Recht und Verfassung“ und Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen), Sebastian Kopp (Mitglied der Steuerungsgruppe / Geschäftsführendes Vorstandsmitglied – Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege),
Sabine Oswald (Der PARITÄTISCHE).



Am Dienstag, den 15. Oktober 2019, war der Landtagsabgeordnete Jürgen Filius zu Gast bei der Steuerungsgruppe des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg. Jürgen Filius ist Vorsitzender des Arbeitskreises „Recht und Verfassung“ und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen. Herr Filius setzt sich bereits seit vielen Jahren aktiv für die Belange der freien Straffälligenhilfe ein. Das Netzwerk Straffälligenhilfe hat u.a. im Vorfeld der Haushaltsaufstellung 2020/2021 viel Unterstützung aus den Fraktionen erfahren. Achim Brauneisen danke hierfür ausdrücklich insbesondere auch Herrn Filius persönlich.

Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss von drei Dachverbänden, deren Mitgliedsvereine in der freien Straffälligenhilfe engagiert sind. Durch die angeschlossenen Mitgliedsvereine werden die Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige im Rahmen dieses Zusammenschlusses in ganz Baden-Württemberg flächendeckend sichergestellt.

Im Austausch mit Herrn Filius wurde hervorgehoben, dass es im Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg gewachsene Strukturen gibt, welche ein umfangreiches Hilfenetz an Leistungsangeboten zur Resozialisierung sicherstellen. Herr Filius erkannte dies an.
 
Mit dem Landtagsabgeordneten wurden auch die ersten Ergebnisse der Evaluation der Kooperationsvereinbarung erörtert. Sie zeigen auf, dass die Kooperationsvereinbarung verbindliche Strukturen bei der Integration von Straffälligen und Sicherheitsverwahrten in Baden-Württemberg schafft.

Die Vertreter des Netzwerks Straffälligenhilfe waren sich mit MdL Filius einig, dass die bereits geschaffenen Strukturen in Baden-Württemberg über die Jahre zu einem funktionierenden System gewachsen sind. Dieses System gilt es aus Sicht des Netzwerks gezielt zu unterstützen und zu stärken. Parallel dazu müssen die einzelnen Leistungsangebote finanziell und qualitativ dauerhaft und nachhaltig verstetigt werden. Das vernetzte Hilfesystem der freien Straffälligenhilfe muss stetig bedarfsgerecht fortentwickelt werden.

Der Landtagsabgeordnete hat die Vertreter des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg zu einem weiteren Austausch in den Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ eingeladen, um auch in diesem Forum die Strukturen, Prozesse und Qualitätskriterien der Netzwerklandschaft aufzuzeigen. MdL Filius sprach dem Netzwerk und den angeschlossenen Mitgliedsvereinen seinen ausdrücklichen Dank für die engagierte Arbeit aus.

Bericht: Julia Herrmann
 

Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg verabschiedet Horst Belz

25. Jul. 2019
Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR verabschiedet Horst Belz als langjähriges Mitglied der Steuerungsgruppe in den Ruhestand.

Horst Belz hat in all den Jahren seiner beruflichen Laufbahn die Entwicklung der freien Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg geprägt.

Ein Rückblick in die Geschichte der freien Straffälligenhilfe zeigt Zeiten des Aufbruchs, des Umbruchs und Zeiten in denen es galt Ressourcen zu bündeln. Horst Belz war immer dabei und hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir heute auf ein gut aufgestelltes Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg verweisen können. All diese Entwicklungen hat er als Gründungsvater des Netzwerks mit viel Sachverstand und seiner klaren Haltung mitgestaltet.

Horst Belz hat sich in unseren Reihen zu einer Marke entwickelt. Er war der gelebte Sozialarbeiter, der Mann mit der lauten Stimme und den klaren Worten. Egal ob bei politischen Lobbygesprächen oder bei Gesprächen mit diversen Delegationen aus verschiedenen Ländern. Horst Belz hat mit seiner echten und authentischen Art ganz schnell das Eis gebrochen und so Brücken zwischen verschiedenen Institutionen und Kulturen geschaffen.

Für sein langjähriges Engagement im Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg GbR möchten wir Danke sagen. Im Namen des Verbands Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und auch im Namen unserer Mitgliedsvereine.

Danke für Deinen Einsatz, für Deine Arbeit und für zahlreiche Kilometer die du vom Badischen nach Stuttgart zurückgelegt hast. 

Für den neuen Lebensabschnitt wünschen wir von Herzen alles Gute!




Bericht: Julia Herrmann

 

Fachtagung an der Ev. Akademie Bad Boll „Die Kooperationsvereinbarung über die Integration von Strafgefangenen“

15. Jul. 2019
Der Vorsitzende des Verbands Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V., Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen, begrüßt die Teilnehmer/innen aus der Straffälligen- und Bewährungshilfe, dem Justizvollzug, Vertreter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie Sozialämter und Kommunen zur Fachtagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll.

Ganz besonders heißt er den Minister für Soziales und Integration Manne Lucha (MdL) willkommen, der über die Bedeutung der Resozialisierung sprechen wird.

In seiner Begrüßung verweist Achim Brauneisen darauf, dass die Tagung in eine Zeit fällt, in der der Rechtsstaat stark in die öffentliche Diskussion geraten ist und leider Zweifel an dessen Funktionsfähigkeit immer lauter werden. Umso bedeutender sind in diesen Zeiten gute Resozialisierungsangebote, die zu einer gelingenden Integration von straffällig gewordenen Menschen beitragen. „Dadurch helfen wir mit, dass sich die Gesellschaft nicht sozial fragmentiert“, so Achim Brauneisen.

Achim Brauneisen, Vorsitzender Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.



Der entscheidende Schritt in diese Richtung ist dabei die Kooperationsvereinbarung, durch die sich das Justizministerium, das Wirtschaftsministerium, das Sozialministerium, die Agentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände, die Freie Wohlfahrtspflege und die Verbände der Straffälligenhilfe zusammengeschlossen haben. Achim Brauneisen verweist darauf, dass sich in den drei Jahren nach der Unterzeichnung der Vereinbarung viel bewegt hat, was schon allein an der Zusammensetzung der Teilnehmer/innen der Straffälligenhilfetagung 2019 sichtbar wird, die aus den unterschiedlichsten Institutionen kommen.

An den Beginn der Tagung stellt er drei Thesen:
Erstens: Nach allem was er bislang beobachte, hat sich das baden-württembergische Hilfesystem zur Wiedereingliederung von Strafgefangenen bewährt.
Zweitens: Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung war eine weise Entscheidung aller Vertragspartner. Ein gesetzliches Korsett, ein Resozialisierungsgesetz, könnte die Dinge in Baden-Württemberg nicht nennenswert verbessern.
Drittens: Die Kooperationsvereinbarung muss nachhaltig mit Leben gefüllt werden. Das ist eine Daueraufgabe. Selbstverständlich muss vieles weiter optimiert werden.
 

Manne Lucha begrüßt als Minister für Soziales und Integration (MdL) die Teilnehmer/innen ebenfalls und verweist auf die Dringlichkeit der Rückeroberung des Faktischen in der Medienwelt. Er macht deutlich wie wichtig es ist, dass das positiv Geleistete sichtbar wird.

Manne Lucha (MdL), Minister für Soziales und Integration



Des Weiteren verweist er drauf, dass Freiheit das höchste Gut ist und dass bei ehemaligen Häftlingen diese Freiheit auch zu einer Herausforderung werden kann. Dies seien dann die Zeiten, in denen die Haftentlassenen sich nicht ohne fremde Hilfe zurechtfinden. In dieser Zeit seien die ersten Monate entscheidend für eine erfolgreiche Resozialisierung und es zählten die Hilfeleistungen: Unterkunft, Arbeit, Suchthilfe, Schuldenberatung und ein stabiles soziales Umfeld.

Minister Lucha zeigt auf, dass die Kooperationsvereinbarung genau an dieser Stelle ansetzt, die Hilfeleistungen festschreibt, regelt und für alle am Resozialisierungsprozess Beteiligten verbindlich macht. Er betont, dass eine Inhaftierung zu keiner Benachteiligung im Sozialhilferecht führen darf. Die Sozialleistungen sind wichtige Starthilfen, auf die Haftentlassene einen Rechtsanspruch haben.

Der Minister schließt seinen Vortrag mit einem herzlichen Dank an die Akteure der Kooperationsvereinbarung und deren wertvolle Arbeit in Baden-Württemberg.
 

Im weiteren Verlauf der Fachtagung kamen Experten aus Wissenschaft, Forschung und der Praxis zu Wort.

Von links nach rechts: Wolfgang Mayer-Ernst, Evangelische Akademie Bad Boll; Daniel Werthwein, Landkreistag Baden-Württemberg; Rainer Pfeiffer, Regionaldirektion der Agentur für Arbeit Baden-Württemberg; Ronny Stengel, Regionaldirektor Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg; Horst Belz, Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR; Christian Ricken, Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg



Sabine Bösing, Fachreferentin und stellv. Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. in Berlin, referiert zum Thema „Die Auswirkung des Wohnungsmangels in Deutschland – Ohne Wohnung, exkludiert und chancenlos“.

Sabine Bösing, Fachreferentin und stellv. Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.

Sie zeigt auf, dass neben der Akquise auch die Prävention in Form des Wohnraumerhalts hohe Bedeutung hat. Ein Ansatz, den die Kooperationsvereinbarung bereits verankert hat, indem dort der Vorrang des Wohnraumerhalts bei einer Inhaftierung von bis zu 12 Monaten festgeschrieben ist.
  • Weitere Informationen siehe Präsentation: Sabine Bösing
 
Dr. Philipp Fuchs, Geschäftsführer des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, geht in seinem Fachvortrag „Erwerbsintegration von besonders arbeitsmarktfernen Personen“ auf die Strategien der Vermittlung und Stabilisierung und die bereits gesammelten Erfahrungen aus dem ESF Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose ein.

Dr. Philipp Fuchs, Geschäftsführer des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik

 

Im besonderen Maße verweist er darauf, dass die Vermittlungsbemühungen und die Arbeit mit dem Klienten bereits in Haft beginnen müssen. Auch diesen Ansatz hat die Kooperationsvereinbarung bereits festgeschrieben, indem beispielsweise die Agenturen für Arbeit die Beratungsangebote und die ersten Vermittlungsbemühungen bereits in Haft aufnehmen.
  • Weitere Informationen siehe Präsentation: Dr. Philipp Fuchs
 
Bernadette Schaffer, vom Kriminologischen Dienst der Justiz in Baden-Württemberg, stellt die Ergebnisse der formativen Evaluation zur Kooperationsvereinbarung in Baden-Württemberg vor.  Sie zeigen auf, dass die Kooperationsvereinbarung im Sinne ihrer Zielsetzung wirksam ist.

Bernadette Schaffer, Kriminologischer Dienst der Justiz in Baden-Württemberg

Der Kriminologische Dienst stellte in den ersten zwei Stufen der Evaluation fest, dass sich die Kooperationsvereinbarung in der Gesamtschau als hilfreich erwiesen hat. Trotzdem zeigten sich natürlich noch Verbesserungsbedarfe, welche bereits von der Steuerungsgruppe der Kooperationsvereinbarung bearbeitet wurden bzw. derzeit bearbeitet werden.

Als besonderer Erfolg kann die Benennung der Ansprechpartner/Innen in den jeweiligen Institutionen angeführt werden. Die zuständigen Fachkräfte sind inzwischen über die Institutionen hinweg bekannt. Dies ist insbesondere für die Zusammenarbeit mit justizfernen Institutionen vorteilhaft. Darüber hinaus zeigt die Evaluation auf, dass durch die Kooperation eine höhere Verbindlichkeit für die einzelnen Arbeitsschritte geschaffen werden konnte. Mehrere schriftliche Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene wurden bereits vor Ort geschlossen oder werden in absehbarer Zeit unterschrieben. Bei der Mietkostenübernahme zeigen sich deutliche Verbesserungen. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter bieten inzwischen auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung Beratungen für Gefangene in den jeweiligen Justizvollzuganstalten an.

In der Gesamtschau hat die Fachtagung in Bad Boll aufgezeigt, dass sich das Hilfesystem zur Wiedereingliederung von Strafgefangenen in Baden-Württemberg bewährt hat und der Abschluss der Kooperationsvereinbarung ein wichtiger Meilenstein in der verbindlichen Zusammenarbeit der Akteure im Resozialisierungsprozess war.


Bericht: Julia Herrmann

Zum Abschied

Willi Wilhelm, Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

werte Bezieher des Kurzbriefes des Badischen Landesverbands,

der Verbandsrundbrief (Kurzbrief Nr. 129, März 2019) ist redaktionell bearbeitet und in der Druckerei. Er wird voraussichtlich in der zweiten Märzwoche 2019 in den Versand gehen.

Es ist dies dann der letzte Verbandsrundbrief aus meiner Feder, denn bei den anlässlich unserer Mitgliederversammlung im Mai 2019 in Offenburg anstehenden Wahlen für den Vorstand (Referent für Öffentlichkeitsarbeit) im Badischen Landesverband stehe ich aus Altersgründen (Pensionierung) nicht mehr zur Verfügung. Ein Referent für Öffentlichkeitsarbeit sollte m.E. im operativen Geschäft der staatlichen oder freien Straffälligenhilfe verankert sein, was ich dann natürlich nicht mehr sein werde.

Seit meiner Nominierung zum Referenten für Öffentlichkeitsarbeit bei der Mitgliederversammlung des Badischen Landesverbandes 2011 in Konstanz habe ich, beginnend ab Kurzbrief Nr. 98, kontinuierlich und rechtzeitig jährlich vier Ausgaben unseres Verbandsrundbriefes verfasst. Somit sind in den vergangenen acht Jahren 31 Ausgaben des Kurzbriefes zusammengekommen. Diese Aufgabe habe ich stets gerne und mit Engagement sowie journalistischer Sorgfalt ausgeführt Der Verbandsrundbrief war für mich stets ein zentrales und wichtiges Medium, um insbesondere Gerichte, Staatsanwaltschaften und Ministerium hinsichtlich der Vereins- und Verbandsaktivitäten zu informieren.

Allen, die mich in den zurückliegenden Jahren mit Informationen zu Themen aus der Straffälligenhilfe unterstützt haben, auf diesem Weg ein herzliches Dankeschön.

Mit freundlichen Grüßen

     Willi Wilhelm

Referent für Öffentlichkeitsarbeit

„Schwitzen statt Sitzen“ Leuchtturmprojekt in der Straffälligenhilfe beeindruckt Delegation aus Südamerika

06. Mär. 2019Zum intensiven fachlichen Austausch über das Thema „Innere Sicherheit und das Polizeisystem in Deutschland, Argentinien und Mexiko“ trafen sich eine 12-köpfige Delegation aus Argentinien und Mexiko des Besuchsprogramms der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit mit Vertreter*innen vom Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg. Auf besonderes Interesse stieß das erfolgreiche Leuchtturmprojekt „Schwitzen statt Sitzen“.

Das Netzwerk Straffälligenhilfe setzt seit 2008 flächendeckend das Projekt in ganz Baden-Württemberg um. Straffällige werden hier in gemeinnützige Arbeit vermittelt und dadurch werden Haftstrafen vermieden. So können die Straffälligen in ihrem sozialen Umfeld verbleiben und entgehen durch ihre eigene Arbeit einer Inhaftierung. Die Klient*innen werden durch ein Erstgespräch begleitet, erhalten eine Tilgungsberatung, bekommen Unterstützung bei der Vermittlung der Arbeitsstelle und auch die Überwachung der Arbeitsleistung wird von sozialpädagogischen Fachkräften geleistet. Pro Jahr werden ca. 16.000 Fälle betreut. Hierdurch werden zwischen 150.000 bis 160.000 Hafttage eingespart, was für das Land eine Nettoeinsparung pro Jahr in Höhe von ca. 17 Millionen Euro bedeutet.

Bericht: Hina Marquart

Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg im Gespräch mit dem Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ der SPD-Landtagsfraktion

14. Feb. 2019

Am Donnerstag, den 14. Februar 2019, war die Steuerungsgruppe des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg zu Gast beim Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ der SPD-Landtagsfraktion.

Das Netzwerk Straffälligenhilfe präsentierte den Mitgliedern des Arbeitskreises die Leistungsangebote der freien Straffälligenhilfe, welche durch die angeschlossenen Mitgliedsvereine in ganz Baden-Württemberg sichergestellt werden und erläuterte die zukünftigen Finanzierungsbedarfe.

Diskussionsschwerpunkte waren außerdem die Wohnraumproblematik für Klienten der Straffälligenhilfe, wie auch die Kooperationsvereinbarung, welche verbindliche Strukturen bei der Integration von Straffälligen und Sicherheitsverwahrten in Baden-Württemberg schafft. Auch die Schnittstelle zur Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg wurde mit den Experten aus dem Netzwerk erörtert.

Im gemeinsamen Austausch wurde erneut deutlich, dass es im Netzwerk Straffälligenhilfe verlässliche Strukturen gibt, die ein umfangreiches Hilfenetz an Leistungsangeboten garantieren. Insbesondere beim Übergang von Haft in die Freiheit. Die freie Straffälligenhilfe passt ihr Angebot stetig an neu entstehende Bedarfe an und leistet neben ihrer Kernaufgabe der Resozialisierung zudem wichtige Beiträge zur Prävention und im Opferschutz.

Die Vertreter des Arbeitskreises dankten dem Netzwerk Straffälligenhilfe abschließend für die wertvolle Arbeit, welche im Verbund landesweit und flächendeckend in Baden-Württemberg geleistet wird.

Das Bild zeigt von links nach rechts:
Horst Belz (Mitglied der Steuerungsgruppe/ Geschäftsführendes Vorstandsmitglied – Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege), Dr. Boris Weirauch MdL (Rechtspolitischer Sprecher und Vorsitzender des Arbeitskreises), Julia Herrmann (Mitglied der Steuerungsgruppe/ Geschäftsführerin Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.), Oliver Kaiser (Mitglied der Steuerungsgruppe / DER PARITÄTISCHE), Jonas Weber MdL (Strafvollzugsbeauftragter) und Simone Geßmann (Parlamentarische Beraterin). 

Bericht: Julia Herrmann

Neuer Imagefilm für das Eltern-Kind-Projekt Chance
10. Dez. 2018


Kinder inhaftierter Eltern verlieren plötzlich einen Elternteil und werden durch die Inhaftierung des Vaters oder der Mutter stark belastet. Diese Situation ist für die betroffenen Kinder furchtbar. Durch das Eltern-Kind-Projekt Chance werden erstmals Kinder von inhaftierten Eltern in Baden-Württemberg systematisch von Fachkräften unterstützt und begleitet. Seit 2010 wird das Eltern-Kind-Projekt in Baden-Württemberg angeboten. Die Evaluationsstudie der Ulmer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie belegt, dass die Kinder und Familien ein spezielles Unterstützungsangebot benötigen. Die sehr hohen Belastungen der Kinder können durch das Projekt nachweislich reduziert werden.
Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR hat nun einen Film über das Eltern-Kind-Projekt Chance produziert, um betroffene Familien zu erreichen, Befürchtungen abzubauen und über die Hilfeangebote im Projekt zu informieren.
Der Film wurde durch den Trägerverein Chance e.V. finanziert und mit Studenten der Universität Hohenheim angefertigt. Unser Dank geht an Herrn Prof. Dr. Goll MdL für die Einschätzungen aus Sicht des Projektträgers, an Frau Hatz vom Bezirksverein in Pforzheim für ihren unermüdlichen Einsatz, an die JVA Heimsheim und im besonderen Maße an alle beteiligten Klienten.
Weiter zum Film
Bericht: Julia Herrmann

 

 

22.November 2018
Netzwerk Straffälligenhilfe im Gespräch mit der Fraktion der Grünen

Am Donnerstag, den 22. November 2018, war die Steuerungsgruppe des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg zu Gast beim Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ der Landtagsfraktion der Grünen. Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss von drei Dachverbänden, deren Mitgliedsvereine in der Straffälligenhilfe engagiert sind.

Das Netzwerk Straffälligenhilfe präsentierte den Vertretern des Arbeitskreises „Recht und Verfassung“ der Landtagsfraktion der Grünen die Leistungsangebote der freien Straffälligenhilfe, welche durch die angeschlossenen Mitgliedsvereine in ganz Baden-Württemberg sichergestellt werden.

Dabei wurde erneut deutlich, dass es im Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg bereits bestehende Strukturen gibt, welche ein umfangreiches Hilfenetz an Leistungsangeboten bereithalten. Diese leisten gezielt und nachweislich Unterstützung bei der Resozialisierung von Gefangenen auf dem Weg zurück in ein straffreies Leben. In diesem Zusammenhang wurde auch die Kooperationsvereinbarung erörtert, welche verbindliche Strukturen bei der Integration von Straffälligen und Sicherheitsverwahrten in Baden-Württemberg schafft. Darüber hinaus hat die freie Straffälligenhilfe ihr Angebot über die Jahre den bestehenden Bedarfen angepasst und leistet neben den Kernaufgaben der Resozialisierung einen wesentlichen Beitrag in der Präventionsarbeit und dem Opferschutz sowie weiteren speziellen Hilfeformen.

Zu den Leistungsangeboten der freien Straffälligenhilfe

Die Vertreter des Netzwerks und des Arbeitskreises „Recht und Verfassung“ der Landtagsfraktion der Grünen sind sich einig, die bereits geschaffenen Strukturen müssen in Baden-Württemberg unbedingt beibehalten werden. Darüber hinaus gilt es, eine klare Verstetigung der einzelnen Leistungsangebote dauerhaft sicherzustellen, um die Leistungsangebote der freien Straffälligenhilfe auch künftig in einem vernetzten Hilfesystem sicherzustellen.

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion der GRÜNE, Jürgen Filius MdL, sprach dem Netzwerk und den angeschlossenen Mitgliedsvereinen seinen ausdrücklichen Dank für die Arbeit im Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg aus.

Bericht: Julia Herrmann
Foto: Grüne Fraktion im Stuttgarter Landtag


Das Bild zeigt von links nach rechts:
Simon Letsche (Parlamentsrat Justiziar Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg),
Horst Belz (Mitglied der Steuerungsgruppe/ Geschäftsführendes Vorstandsmitglied – Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege),
Julia Herrmann (Mitglied der Steuerungsgruppe/ Geschäftsführerin Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.),
Thomas Henschel (MdL, Die Grünen),
Jürgen Filius (MdL, Die Grünen),
Oliver Kaiser (Mitglied der Steuerungsgruppe / Der PARITÄTISCHE).


 

12. November 2018
Neuer Betreuungsbaustein im Nachsorgeprojekt Chance
 

Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg etabliert als erstes Bundesland ein Angebot für Menschen die nach Freispruch aus Untersuchungshaft oder im Rahmen der Wiederaufnahme aus Strafhaft entlassen werden.

Die Inhaftierung hat für die betroffenen Menschen erhebliche Folgen, insbesondere wenn die Verurteilung in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wird. Auf Anregung des Vereins Projekt Chance e.V. und des Ministeriums der Justiz und für Europa hat das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR im Nachsorgeprojekt Chance einen eigenen Betreuungsbaustein erarbeitet, um künftig den Personenkreis „Personen, die nach Freispruch aus Untersuchungshaft oder im Rahmen der Wiederaufnahme aus Strafhaft entlassen werden“ in das Projekt mit aufzunehmen. Im Nachsorgeprojekt Chance bestehen bereits die notwendigen Strukturen, um den Personenkreis bedarfsgerecht zu betreuen, so Herr Stengel vom Ministerium der Justiz und für Europa  und Geschäftsführer des Trägervereins Projekt Chance e.V..

Bei der 26. Qualitätswerkstatt im Nachsorgeprojekt Chance wurde der neue Betreuungsbaustein vorgestellt und mit zwei Experten diskutiert.


Herr Beck Oberstaatsanwalt von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Herr Beck von der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart referierte über die Entschädigungspraxis in Württemberg. Anhand von praktischen Beispielen ermöglichte Herr Beck den Teilnehmer/innen einen Einblick, mit welchen Folgen die betroffenen Menschen zu kämpfen haben.


Frau Leuschner von der Kriminologischen Zentralstelle e.V.

Frau Leuschner von der Kriminologischen Zentralstelle e.V.  präsentierte den Teilnehmer/innen die Forschungsergebnisse der Studie „Rehabilitation und Entschädigung nach Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und erfolgreicher Wiederaufnahme“.

Die kriminologische Zentralstelle ist die Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder und führt empirische Untersuchungen auch im Bereich der Strafrechtspflege durch.
Die Studie zur Rehabilitation und Entschädigung zu Unrecht inhaftierter Personen wurde in Deutschland von einigen Bundesländern in Auftrag gegeben.

Von 2015 – 2017 wurde mit Hilfe einer umfänglichen Aktenanalyse der einschlägigen Verfahren sowie der gezielten Befragung daran beteiligter Personen (u.a. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, ehemals Inhaftierte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) ein Überblick über die möglichen Beeinträchtigungen der Betroffenen und deren Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen einer staatlichen Unterstützung ermittelt. Es wurde festgestellt, dass die zum Teil langjährig Inhaftierten nach ihrer oft kurzfristigen Entlassung mit ihren Problemen alleingelassen werden und sie sich dadurch überfordert fühlen. Dem soll mit der Aufnahme in die bewährten Strukturen des Nachsorgeprojekts Chance Rechnung getragen werden. Neben den Freisprüchen nach einem Wiederaufnahmeverfahren sollen auch Personen erfasst sein, die nach einem Freispruch aus Untersuchungshaft entlassen werden, da insofern eine vergleichbare Interessenlage besteht.

Die Studienergebnisse können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.krimz.de/forschung/strafverfolgung/rehabilitation/

Frau Leuschner bedankt sich im besonderen Maße, dass das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR die Forschungsergebnisse so zeitnah aufgegriffen und als erstes Bundesland die notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf die Ergebnisse der Forschungsarbeit implementiert hat und so den betroffenen Menschen ein gezieltes Unterstützungsangebot zur Verfügung stellen kann. 
 
Bericht: Julia Herrmann

 

 


23. September 2018
Erste Erkenntnisse aus dem landesweiten Projekt zur Wiedereingliederung von älteren Gefangenen – Hilfe beim Übergang vom Vollzug in Pflege oder Betreuung
 
 

Im März 2018 konnte das neue Projekt zur landesweiten „Wiedereingliederung von älteren Gefangenen – Hilfe beim Übergang vom Vollzug in Pflege oder Betreuung“ implementiert werden. Mit den Praktikern/innen im Projekt fasst das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg nach sechs Monaten Projektlaufzeit die ersten Erkenntnisse zusammen. 

Nach oft jahrelanger Inhaftierung haben ältere Inhaftierte meist keine sozialen Kontakte mehr. Sie finden sich in der Freiheit nicht mehr zurecht und haben einen besonderen Betreuungsbedarf. Gerade weil sie aus dem Strafvollzug kommen, sind sie nur schwer in Alten- und Pflegeeinrichtungen zu vermitteln.

Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR hat für das Modellprojekt, in enger Abstimmung mit dem Justizministerium Baden-Württemberg und Vertreter/innen aus der Praxis, fünf Koordinierungsstellen eingerichtet die eine flächendeckende Beratung und Betreuung inhaftierter Menschen in Baden-Württemberg sicherstellen. Gleich zu Projektbeginn konnte das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR die Begutachtung von Inhaftierten zur Feststellung des Pflegegrads mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) klären. Damit wurde die Voraussetzung für einen nahtlosen Übergang von Haft in Pflegeinrichtungen geschaffen.

Nach den ersten sechs Monaten Projektlaufzeit konnten bereits 21 Betreuungsfälle registriert werden.  Erste Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Fälle und damit verbundenen Problemkonstellationen sehr unterschiedlich sind. Die Aufgaben reichen von der Sicherstellung der medizinischen Versorgung, dem Anregen einer gesetzlichen Betreuung, der Feststellung von Pflegegraden, bis hin zur Unterbringung in geeignete Einrichtungen.

Durch die einzelnen Koordinierungsstellen konnten vor Ort Kooperationsstrukturen aufgebaut und erste Anschlussunterbringungen für die Zeit nach der Entlassung organisiert werden.

Die ersten Ergebnisse bestätigen, dass das Projekt im Rahmen des Übergangsmanagements die organisationsübergreifende soziale Wiedereingliederung von älteren Gefangenen unterstützt und somit eine besonders intensive Betreuungsphase während der Zeit des Übergangs aus dem Vollzug in die Freiheit und darüber hinaus leistet.
 
*Projektträger ist der Verein Projekt Chance e.V.. Finanziert wird das Projekt mit einem Zuschuss von 500.000 Euro durch die Baden-Württemberg Stiftung und mit 120.000 Euro durch die Lechler Stiftung.
 
Bericht: Julia Herrmann


15. Oktober 2018
„Schuldenberatung in Haft“ nahezu flächendeckend in Baden-Württemberg etabliert
 

Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg zieht bei der 3. Qualitätswerkstatt eine erste Bilanz. Seit Projektbeginn am 01.07.2017 haben 16 Vereine der freien Straffälligenhilfe an 14 Justizvollzugsanstalten das Projekt „Schuldnerberatung in Haft“ etabliert. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass der Bedarf für Hilfestellungen im Umgang mit Schulden bei straffälligen Menschen immens groß ist.

Schon in den ersten 15 Monaten des Projekts haben 520 Gefangene das Betreuungsangebot nachgefragt. 215 Beratungsvorgänge konnten bereits vollständig abgeschlossen werden. Dabei wurden 1825 Gläubiger mit Forderungen von insgesamt 9,8 Millionen Euro erfasst.

Auch die Zahlen hinsichtlich der Beteiligung der Klienten am Projekt sind sehr erfreulich. 41% zeigten nach Einschätzung der Projektmitarbeiter/innen eine gute Mitwirkung bei der Schuldnerberatung. 27% zeigten sogar eine konstante, sehr gute Beteiligung an diesem Prozess.

Die Einschätzung der Klienten selbst bestätigte den Nutzen und den Erfolg des Projekts erneut. 40% der Klienten gaben an, dass sich ihre Situation und ihre Perspektive durch das Projekt verbessert haben. 37% bestätigten sogar, dass ihre Situation sehr viel besser geworden ist.

Das Resümee des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR ist eindeutig. Mit Hilfe eines Zuschusses des Landes in Höhe von 275.000 Euro im ersten Jahr und weiteren 100.000 Euro im zweiten Jahr konnte die „Schuldnerberatung in Haft“ flächendeckend etabliert werden. Somit wurde ein bislang noch fehlender Resozialisierungsbaustein ergänzt, welcher von den Vertragspartnern der „Kooperationsvereinbarung über die Integration von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Baden-Württemberg“ vom 12.12.2016 als zielführend erachtet wurde. Das Projekt trifft in der Praxis jedoch auf einen immensen Bedarf, welcher auch in Zukunft im Sinne einer erfolgreichen Resozialisierung bedient werden muss.
 

Bericht: Julia Herrmann

26. Juni 2018
Ehrenmitglied Dr. Reiner Haehling von Lanzenauer wird 90 Jahre alt

Vor nun bald 60 Jahren begann das ehrenamtliche Engagement von Dr. Reiner Haehling von Lanzenauer in der freien Straffälligenhilfe. 1960 wurde der noch junge Richter Stellvertretender Vorsitzender des Bezirksvereins für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe Bühl/Achern. Ihm war bewusst, dass Urteil und Vollstreckung nicht das letzte Wort auf strafrechtliches Fehlverhalten sein durfte. Als Gerichtshilfereferent bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirkte er 1966 bei der Einführung der Gerichtshilfe mit. Seit 1967 war er Mitglied des Vorstandes des Badischen Landesverbandes für soziale Rechtspflege, dessen Stellvertretender Vorsitzender er 1971 wurde. Bereits zu dieser Zeit nahm Dr. Haehling von Lanzenauer maßgeblichen Einfluss auf Hilfeleistungen, die sich an den Bedürfnissen der Straffälligen orientierten. Mit einer Denkschrift über die Verwendung des Kauferlöses des Wichernhofes wies er den Weg für den Erwerb von Häusern und Wohnungen, in denen teilstationäre Einrichtungen der Straffälligenhilfe geschaffen wurden. Bis dahin hatten sich die Vereine in überkommenem Denken überwiegend mit Einzelfallhilfen begnügt. Was nötig war, um straffällig gewordene Mitmenschen wieder in die Gesellschaft einzugliedern, erfuhr der erfahrene Strafverfolger tagtäglich in seinem Amt als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Von 1987 bis 1999 begleitete Dr. Haehling von Lanzenauer das Amt des Vorsitzenden des Badischen Landesverbandes. In diese Zeit fallen maßgebliche Weichenstellungen. An ihrem Ende konnte der Landesverband mit einem flächendeckenden Angebot an teilstationären Einrichtungen aufwarten. Daneben griff Dr. Haehling von Lanzenauer immer wieder neue Gedanken auf. So setzte er sich für die finanzielle Unterstützung des Modellprojekts zum Täter-Opfer-Ausgleich aus Verbandsmitteln für weitere zwei Jahre ein, als 1993 keine Mittel mehr aus dem Landeshaushalt zur Verfügung standen. Auf seine Anregung hin kam es 1994 zur Gründung eines Trägervereins für eine Europäische Anlaufstelle für Straffällige in Straßburg, einer damals zukunftsweisenden grenzüberschreitenden Sozialarbeit, und im Zuge der deutschen Wiedervereinigung zur Gründung des Sächsischen Landesverbandes für soziale Rechtspflege, welcher weitgehend die badische Satzung rezipierte. Dies alles wurde unter Wahrung der Selbstständigkeit des Badischen Landesverbandes erreicht und war begleitet von zahlreichen Publikationen zu aktuellen und zeitgeschichtlichen Themen in der Straffälligenhilfe. Ungebrochen bis heute ist von Haehling‘s reiche schriftstellerische Tätigkeit zu lokalen, regionalen, meist historischen Gegebenheiten, in Sonderheit zu rechtsgeschichtlichen Themen. Besondere Beachtung finden dabei seine Beiträge zur Justizgeschichte im Bereich des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Für sein Engagement in der Straffälligenhilfe, für die vielen weiteren ehrenamtlichen Tätigkeiten und für sein literarisches Schaffen verlieh ihm der Bundespräsident 1999 das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Zahlreiche weitere Ehrungen durfte der Jubilar für sein Lebenswerk erfahren.

Anlässlich seiner Ernennung zum Ehrenmitglied unseres Verbandes im Jahr 1999 mahnte Dr. Haehling von Lanzenauer,unser Wissen in die Öffentlichkeit hinaus zu tragen, um breites Verantwortungsbewusstsein für den gestrauchelten Mitmenschen zu wecken. Eine zwischenzeitlich durch veränderte gesellschaftliche Verhältnisse erneut gewandelte Straffälligenhilfe wurzelt im Denken und Handeln des Jubilars.

Ihm, der an der Tätigkeit unseres Verbandes noch immer reges Interesse hat, wünschen wir von Herzen noch viele Jahre bei guter Gesundheit.

Dr. Karl-Michael Walz
(Vorsitzender)

 


26. Apr. 2018

Mitgliederversammlung des badischen Landesverbandes für soziale Rechtspflege am 26. April 2018 in Mannheim

Am 26. April 2018 fand in Mannheim die jährliche Mitgliederversammlung des badischen Landesverbandes für soziale Rechtspflege statt.

Der Vorsitzende Dr. K.M. Walz konnte in seinem Jahresbericht hinsichtlich der Entwicklung des Bußgeldaufkommens im Jahr 2017 positive Zahlen vermelden: Die Entwicklung der Bußgeldeingänge war in den Mitgliedsvereinen erfreulich. In seinem Geschäftsbericht ging der Vorsitzende insbesondere auf die positive Entwicklung der landesweiten Projekte ein.

Schwitzen statt Sitzen, das Projekt Chance und das Eltern-Kind-Projekt. Die Zahlen im Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ sind beeindruckend: 2017 wurden landesweit 770.358Arbeitsstunden geleistet. Hierdurch wurden 136.730 Hafttage – jeder kostet über 100 € pro Tag und Häftling – eingespart, das wiederum heißt mehr als 13,7Millionen Euro. Dies wiederum bedeutet Einsparung von 417Haftplätzen. Die erbrachte Arbeitsleistung entspricht dem von 480 Vollzeitarbeitsplätzen.

Im Projekt Chance, erhalten jungeStraffällige, insbesondere von zu Jugendstrafe verurteilte junge Menschen Hilfen zur Wiedereingliederung in Staat und Gesellschaft und beim Einstieg in die Berufswelt. 2017 wurden landesweit 375Fälle bearbeitet.

Auch das Eltern-Kind-Projekt hat sich landesweit fest etabliert. In ihm geht um die Betreuung von Kindern Inhaftierter. Die Kinder von einsitzenden Vätern und Mütter sind von der Haft ohne eigenes Verschulden besonders betroffen. Ziel des Projekts ist es, den Inhaftierungsschock zu mildern, lange Trennungen zu überbrücken und die Rückkehr der Inhaftierten nach der Entlassung zu erleichtern. 2017 betreuten 23Vereine in 17von 18 Vollzugsanstalten 230Fälle mit 529betroffenen Personen.

Der Vorsitzende Dr. K.M. Walz ging auch auf die beiden neuen landesweiten Projekte ein:

Schuldenberatung in Haft. Das neue Projekt startete im Juli 2017 in eine dreijährige Versuchsphase. 2017 und 2018 wurden hierzu aus dem badischen und württembergischen Verband insgesamt 20 Mitarbeiter/innen aus den Mitgliedsvereinen zu Schuldnerberatern zertifiziert, die nunmehr in allen Vollzugseinrichtungen qualifizierte Schuldnerberatung bei den Inhaftierten realisieren.

Die Betreuung älterer Gegangener nimmt an Bedeutung zu. Wie wichtig die Wiedereingliederung älterer Gefangener geworden ist, zeigt der prozentuale Anteil der Gefangenen über 60 Jahre. Waren es im Jahr 2000 nur 2,2 %, stieg der Anteil im Jahr 2016 auf 4,8 %. Daher läuft seit geraumer Zeit auch hier ein entsprechendes Projekt an.

 

Bei der gut besuchten öffentlichen Veranstaltung am Nachmittag betonten die beiden Gastredner der Mannheimer Justiz, Herr Präsident Landgericht Mannheim Maurer und Herr Leitender Oberstaatsanwalt Schwarz, den hohen Stellenwert der Arbeit der Bezirksvereine um die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen.

Zum Ausklang der diesjährigen Mitgliederversammlung referierte Herr Christian Zorn (M.A.) aus Berlin mit einem Fachvortrag zu einem interessanten Themenbereich. Herr Zorn ist Kriminologe und Kriminalhauptkommissar. Sein Vortrag mit dem Titel „Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser!?“ war höchst spannend und aufschlussreich, denn der Referent gab einen Einblick in seine Ermittlungsarbeit und wie man Zugang findet, auch zu schwierigster Klientel.

                                                                                                                        W.W.

 


18. Apr. 2018

 

Der Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. richtete am 18.04.2018 mit seinen 22 angeschlossenen Mitgliedsvereinen die Mitgliederversammlung sowie anschließend eine öffentliche Veranstaltung aus.
 
Der Vorstandvorsitzende Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen und die Geschäftsführerin Julia Herrmann legten in ihrem Bericht die Entwicklungen des Vorjahres dar und gaben einen Ausblick auf die geplanten Maßnahmen und zukünftigen Herausforderungen in der Vereinslandschaft.Insgesamt verzeichnet der Verband ein erfolgreiches Geschäftsjahr in dem, neben der Weiterführung der Kernaufgaben des Verbands, zwei neue Projekte in der Vereinslandschaft implementiert und wesentliche Veränderungsprozesse angestoßen werden konnten, um auch in Zukunft mit den angeschlossenen Mitgliedsvereinen eine starke Hilfelandschaft abzubilden.
 

17.April2018

Immer mehr alte Menschen im Justizvollzug
Freie Straffälligenhilfe hilft beim Übergang vom Vollzug in Pflege oder Betreuung
Neues flächendeckendes Angebot der „Schuldenberatung in Haft“. 
Im Jahr 2017 war es das zentrale Anliegen des Verbands Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. mit seinen 22 Mitgliedsvereinen, die Hilfen für zu entlassende Straftäter beim Übergang vom Strafvollzug in die Freiheit stetig weiter zu verbessern. Zusätzlich zu seinen etablierten Angeboten für Arbeit, Wohnen und Grundsicherung startete der Verband im Rahmen des Netzwerks 

Straffälligenhilfe Baden-Württemberg dazu im März 2018 das neue Projekt zur landesweiten „Wiedereingliederung von älteren Gefangenen – Hilfe beim Übergang vom Vollzug in Pflege oder Betreuung“.
Seit der Jahrtausendwende hat sich der Anteil der über 60-Jährigen mehr als verdoppelt.

Angesichts dieser Entwicklung hat der Strafvollzug zunehmend mit älteren Gefangenen zu tun. So ist die Zahl der Gefangenen ab 60 Jahren heute mehr als zweieinhalb Mal so hoch wie noch im Jahr 1993. Während im Jahr 1993 in den baden-württembergischen Gefängnissen nur 92 Gefangene über 60 Jahre alt waren, lag die Zahl im Jahr 2003 bereits bei 175 und im Jahr2016 schon bei 243 (Stichtag jeweils der 31. März). 

Gesamter Artikel

Bericht: Julia Herrmann


09. Mär. 2018

Vom 05. bis 09.März 2018 fand in der Kath. Akademie der Erzdiözese Stuttgart/Rottenburg in Weingarten der 2. Teil des Zertifikats-Kurses „Schuldnerberatung in Haft“ statt. Alle Teilnehmer/innen haben die Qualifikation erlangt und können nunmehr die externe Schuldnerberatung in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten realisieren.

Die Teilnehmer/innen des insgesamt 10-tägigen Kurses kamen aus dem badischen und württembergischen Mitgliedsvereinen im Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg. Die qualifizierte und anspruchsvolle Fortbildung wurde geleitet von Prof. Dr. Dieter Zimmermann (rechtliche Grundlagen der Schuldnerberatung) und Dipl. Sozialarbeiter Willi Wilhelm (praktische Umsetzung im Projekt „Schuldnerberatung in Haft“).

 

Das Bild zeigt alle Absolventen/innen und die beiden Dozenten am Abschlusstag.

Bericht: W. Wilhelm


 

05. Mär. 2018

Justizminister Guido Wolf hat dem früheren Amtsgerichtsdirektor Karl-Michael Walz das Bundesverdienstkreuz überreicht und dessen Verdienste in der freiwilligen Straffälligenhilfe und um den Opferschutz gewürdigt.

Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat Amtsgerichtsdirektor a.D. Dr. Karl-Michael Walz im Stuttgarter Justizministerium am Schillerplatz das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreicht. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte die Auszeichnung Dr. Walz für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement in der freiwilligen Straffälligenhilfe verliehen.

Hier gehts weiter zum gesamten Bericht

Bericht: Julia Herrmann


20. Feb. 2018

Im Strafvollzug sind immer mehr Menschen inhaftiert, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Seit der Jahrtausendwende hat sich der Anteil der über 60`zig jährigen mehr als verdoppelt (Quelle: Statistisches Bundesamt). 

Nach oft jahrelanger Inhaftierung haben ältere Inhaftierte keinerlei soziale Kontakte, um sich in Freiheit zurecht zu finden und haben darüber hinaus einen besonderen Betreuungsbedarf, sind jedoch bspw. in Alten- und Pflegeeinrichtungen oft nur schwer zu vermitteln. Bereits die Feststellung des Pflegegrades in Haft führt häufig zu Zuständigkeitsproblemen, die den Übergang in eine adäquate Hilfeeinrichtung erschweren. Zudem bestehen in der Praxis oft Unsicherheit und Vorbehalte gegenüber dem Personenkreis und dessen Betreuung. Das Projekt unterstützt im Rahmen des Übergangsmanagements die organisationsübergreifende soziale Wiedereingliederung von älteren Gefangenen und leistet somit eine besonders intensive Betreuungs- und Nachsorgephase während der Zeit des Übergangs aus dem Vollzug in die Freiheit und darüber hinaus.

 
 
Bericht: Julia Herrmann

15. Dez. 2017
Im Rahmen einer Arbeitssitzung in der JVA Stuttgart besuchten die beiden Landesverbände (der Badische Landesverband für soziale Rechtspflege sowie der Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.) den Neubau der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart. Die Justizvollzugsanstalt in Stuttgart Stammheim wurde im Jahr 1964 mit zwei Hafthäusern in Betrieb genommen. In dem neuen lichtdurchfluteten Baukörper entstehen nun 559 neue Haftplätze in denen die Aufgaben eines modernen Strafvollzugs optimal umgesetzt werden können. Das Farbkonzept wirkt dabei unterstütze

nd und schafft eine freundliche Atmosphäre in den Gängen und zugleich klare Strukturen sowie eine eindeutige Orientierung im Neubau.

Erprobung des Videodolmetschens in der JVA Stuttgart 
Die beiden Landesverbände erhielten darüber hinaus einen Einblick in das Pilotprojekt „Videodolmetschen“ des Justizministeriums. Dies unterstützt die Kommunikation mit nicht Deutsch sprechenden Gefangenen. Häufig ist eine Verständigung in deutscher Sprache unmöglich.
Hierbei soll das Videodolmetschen den Vollzugsalltag erleichtern. Der Anstaltsleiter Matthias Nagel berichtete über die Pilotphase. Gerade bei der Aufnahme ist die Verständigung mit den Inhaftierten von grundlegender Bedeutung. Dies baut Ängste ab, schafft in hohen Maße Orientierung für die Inhaftierten und dient demzufolge auch der Sicherheit der Bediensteten. Das Dolmetschen per Live-Übertragung über ein Tablet ermöglicht die Unterstützung durch einen Dolmetscher innerhalb von wenigen Minuten. Eines zeigt das Pilotprojekt bereits heute: mit der Einführung des Videodolmetschens wird sich die Betreuung und Behandlung von ausländischen Gefangenen voraussichtlich deutlich verbessern.
Bericht: Julia Herrmann

16. Nov. 2017

Am 16.11.2017 tagte die Arbeitsgruppe „Moderner Strafvollzug“ im Rahmen der dritten Sitzung im Haus der Abgeordneten in Stuttgart.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe setzen sich unter der Leitung der rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen GRÜNE Jürgen Filius MdL und der CDU Dr. Bernhard Lasotta MdL aus dem Justizministerium, dem Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg, der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg, einem Vertreter der Angelegenheiten der Bediensteten – Ver.di, dem Zentrum für Psychiatrie, Anstaltsleiter/innen der Justizvollzugsanstalten sowie weitere Vertreter des Justizvollzugs zusammen.

Mit der Arbeitsgruppe „Moderner Straffvollzug“ kommen Personen der Praxis zu Wort, wenn es um die zukünftige Vollzugsgestaltung geht. Die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur medizinischen und psychologischen Betreuung von Gefangenen stellt dabei einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeitsgruppe dar. Bei der Resozialisierung und Hilfestellung für Gefangene auf dem Weg zurück in ein straffreies Leben brachte
das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR seine umfangreiche Expertise ein und verdeutlichte die bereits bestehenden Strukturen und Leistungsangebote, die durch die angeschlossenen Vereine in ganz Baden-Württemberg sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Kooperationsvereinbarung erörtert, welche verbindliche Strukturen bei der Integration von Straffälligen und Sicherheitsverwahrten in Baden-Württemberg schafft. Die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen stellten in Aussicht, zunächst die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung abzuwarten, diese zu evaluieren und in diesem Kontext die Diskussion über ein Resozialisierungsgesetz zunächst zurück zu stellen. In der nächsten Sitzung sollen dann u.a. die Veränderungen durch die Kooperationsvereinbarung wie auch die Maßnahmen zur Haftvermeidung und Haftverkürzung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Auch hieraus wird deutlich, wie wichtig es ist, dass die flächendeckende Umsetzung der Kooperationsvereinbarung erfolgreich verläuft.

Die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen GRÜNE Jürgen Filius MdL und der CDU Dr. Bernhard Lasotta MdL sprachen ihren ausdrücklichen Dank für die Arbeit im Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg aus.
 


13. Nov. 2017

Die Kooperationsvereinbarung zur Integration von Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten in Baden-Württemberg ist am 12.12.2016 in Kraft getreten und verzeichnete bereits im Jahr 2017 wahrnehmbare Erfolge. Die Kooperationsvereinbarung schafft verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit und ermöglicht ein fundiertes Übergangsmanagement hinsichtlich der wesentlichen Elemente – Arbeit, Wohnen und Grundsicherung.

Zur Kooperationsvereinbarung

Am 13.11.2017 kam die Steuerungsgruppe der Kooperationsvereinbarung, bestehend aus dem Sozialministerium, Wirtschaftsministerium, Landkreistag, Städtetag, Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Liga der freien Wohlfahrtspflege, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Vertreter der Justizvollzugsanstalten sowie das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg erstmalig nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung unter der Federführung des Justizministeriums zusammen und zog anhand der ersten Erkenntnisse und Erfahrungen Bilanz.

Die Berichte über den aktuellen Stand der Umsetzung aus den verschiedenen Blickwinkeln ermöglichen es, den abzuleitenden Handlungsbedarf für die weitere Verstetigung festzuschreiben. Die Kooperationsvereinbarung ist die Grundlage für die Festlegung der konkreten Ansprechpartner/innen im gesamten Netzwerk. Zugleich bestimmt sie das Zusammentreffen und die Vernetzung der regionalen Kooperationspartner an allen Standorten der Justizvollzugsanstalten im Land. Dadurch wurden bereits spürbare Verbesserungen im Übergangsmanagement, beispielsweise hinsichtlich der Mietkostenübernahme, erreicht. Zukünftig sollen die geschaffenen Strukturen der Kooperationsvereinbarung weiter aufgebaut und verstetigt werden. Vor Ort sollen individuelle Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. Mittelfristig plant die Steuerungsgruppe, die Strukturen der Vernetzung und die Praxistauglichkeit der Kooperationsvereinbarung zu evaluieren.

Abschließend zieht die Steuerungsgruppe das Resümee, dass sich die Kooperationsvereinbarung als ein wichtiger Impuls für ein erfolgreiches Übergangsmanagement erweist. Es geht nun darum, die Aktivitäten der Zusammenarbeit der beteiligten Akteure vor Ort Schritt für Schritt auszubauen und dort, wo bisher noch eher wenig Aktivitäten entfaltet wurden, die ersten Schritte mit Energie anzugehen. Wir vom Verband und vom Netzwerk wollen diesen wichtigen Prozess unterstützen. So gelebt wird das Projekt greifbare Erfolge in der Begleitung von strafgefangenen Menschen in ein Leben in Freiheit bringen. Wir bitten alle unsere Partner um eine aktive und nachhaltige Unterstützung.