16. Jul. 2024
Am 15. und 16. Juli 2024 hat in der Ev. Akademie Bad Boll die Fachtagung des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR zum Thema „Armut und Straffälligenarbeit“ stattgefunden. Es gab ein vielfältiges und abwechslungsreiches Programm mit spannenden Referenten und Repräsentanten aus der Landespolitik. Neben Justizministerin Marion Gentges MdL waren die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der GRÜNEN, CDU und FDP zugegen. Die Veranstaltung bot den Gästen und Teilnehmenden aus Politik, Wissenschaft und Forschung sowie aus der freien Straffälligenhilfe und deren Kooperationspartnern einen guten Rahmen, um neben dem Besuch der fachlichen Beiträge auch zu spannenden Gesprächen zusammenzukommen.
Die jährliche Fachtagung des Netzwerks Straffälligenhilfe in Bad Boll stand in diesem Jahr unter dem Thema „Armut und Straffälligenarbeit“, weil die jüngsten Krisen die Gefahr verschärft haben, dass Menschen in Armut geraten. Die Zahl derer, die im Strafvollzug von Armut betroffen sind, ist überdurchschnittlich hoch. Vor diesem Hintergrund ist eine funktionierende Straffälligenarbeit besonders wichtig. Es muss ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein, Menschen in einem solchen Dilemma die Unterstützung zu geben, die notwendig ist, damit die Armutsspirale durch den Resozialisierungsprozess durchbrochen wird. Dazu bot die Veranstaltung neben den anregenden Fachvorträgen auch Einblicke in die praktische Sozialarbeit der freien Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg. In Ideenworkshops setzten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit der aktuellen Situation und zukünftigen Perspektiven auseinander. Durch die Tagung führten Wolfgang Mayer-Ernst (Ev. Akademie Bad Boll) und Burkhardt Plemper (freier Journalist und Moderator, Hamburg).
Eröffnet wurde die Tagung mit der Begrüßung von Achim Brauneisen (Vorstandsvorsitzender des Verbands Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg GbR). Er unterstrich die Dringlichkeit des Themas, markierte darin, dass der Kampf gegen Armut ein Teil der Straffälligenhilfe sei, und stellte die Frage, was getan werden könne, um armutsbedingte, wiedereingliederungshemmende Faktoren zu reduzieren. Achim Brauneisen schaute zudem auf die jüngsten Gespräche mit den Landtagsfraktionen der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD sowie FDP im Landtag von Baden-Württemberg zurück, in denen zwar die besonders schwierige Haushaltssituation in den kommenden Jahren betont worden sei. Andererseits hätten sämtliche Gesprächspartner übereinstimmend versichert, dass die Projekte des Netzwerks Straffälligenhilfe auch aus Sicht der Landtagsfraktionen wichtige Säulen der Resozialisierung in Baden-Württemberg darstellten. Unterstützung für die Gewährleistung einer auskömmlichen Finanzierung der Projekte sei übereinstimmend signalisiert worden. Mit der anschließenden Begrüßung der Referenten wurde auch der inhaltliche Rahmen der Veranstaltung verdeutlicht: Neben den Grundlagen des Sozialstaats und der Gewährung von Sozialleistungen sollten die Themen Teilhabe, Arbeit, Wohnen sowie Ver- und Entschuldung explizit mit dem Fokus auf die Belange einer gelingenden Resozialisierungsarbeit im Wege einer guten Kooperation aller mit der Aufgabe befassten Institutionen betrachtet werden.
Die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL hob in ihrem Redebeitrag zum Thema „Armut und Kriminalität – Armut und Straffälligenarbeit“ die grundsätzliche Bedeutung der Straffälligenarbeit hervor. Sie sagte: „Ein Zusammenhang zwischen Armut und Kriminalität ist wissenschaftlich nicht belegt“ – aber: „Armut ist eine Realität der Straffälligenhilfe. Von Armut betroffene Personen können z.B. eine Geldstrafe nicht bezahlen. Es droht die Ersatzfreiheitsstrafe. Diese kann durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit im Projekt Schwitzen statt Sitzen abgewendet werden. Der Nutzen des Netzwerkprojekts geht über die Haftvermeidung hinaus: Manche Verurteilte, die schon lange arbeitslos sind, werden zu einem geregelten Arbeitsrhythmus hingeführt.“ Mit diesen Worten sagte die Ministerin der Straffälligenarbeit des Netzwerks Straffälligenhilfe ihre Unterstützung zu und sprach allen beteiligten Institutionen und Mitarbeitenden ihren Dank aus.
Die Fachvorträge wurden eröffnet durch den Beitrag von Dr. Joachim Rock (designierter Vorstandsvorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands). Unter dem Titel „Armut und Straffälligenhilfe: Wo stehen wir heute?“ gab Dr. Joachim Rock einen Einblick in die Entwicklung, aber auch in die allgemeine Betrachtung von Armut. Er stellte heraus, dass die Debatte um Armut und soziale Hilfen von Vorurteilen geprägt sei – den Menschen fehle es nicht an Arbeit oder Bildung, sondern schlicht an Geld oder unterstützender Infrastruktur. Dies verdeutliche auch die aktuelle politische Situation: Mittel, die benachteiligten Menschen zugutekämen (bspw. Teilhabeleistungen, Arbeitsmarktintegration oder Bürgergeld), gingen zurück oder würden in der Politik erst gar nicht verhandelt (bspw. Kindergrundsicherung), wohingegen Leistungen, die vorrangig finanziell Bessergestellten Erleichterungen versprächen, beschlossen würden (bspw. Anhebung von Kinderfreibeträgen oder Steuererleichterungen).
In seinem Vortrag „Strafvollzug und Armutsspirale“ näherte sich Dr. Sven Burkhardt (Vertretungsprofessor „Recht in der Sozialen Arbeit“, Fachhochschule Dortmund) dem Armutsbegriff auf verschiedenen Ebenen an. Dabei rückte er vor allem „Armut und Armutskriminalität“ in den Vordergrund. Die Frage: Was wird wie kriminalisiert (oder weniger kriminalisiert)? sah er in unmittelbarer Verbindung mit einer „neuen Klassenjustiz“ (nach Ronen Steinke), in der die Obere und die Mittelschicht über die Unteren urteilten. Lebensrealitäten und Weltbilder würden dementsprechend von oben nach unten projiziert. In diesem Zusammenhang vertrat er die These, dass Menschen, die von Armut betroffen sind, häufiger von Strafverfolgung betroffen seien. Dies spiegle sich wiederum im Vollzug wider.
„Sozialstaat, aber wie? Teilhabe für alle?“ fragte Prof. Dr. Jeanette Pohl (Professorin für Soziale Arbeit, IU Internationale Hochschule) in ihrem Beitrag und lud die Teilnehmenden ein, an ihrem Vortrag medial mit dem Mentimeter zu partizipieren, indem Fragen zum Thema beantwortet, direkt ausgewertet und die Ergebnisse gleich für alle visuell dargestellt werden konnten. Im Anschluss daran zeichnete Professorin Pohl nach, wie hoch nach Studien die Ungleichheit zwischen Arm und Reich sei. In Interviews habe sie feststellen können, dass Inhaftierte Teilhabe oder ähnliche Begriffe kaum verwendeten. Deren Teilhabewünsche fielen überdies sehr niedrig aus, deuteten aber doch auf das Ziel hin, am gesellschaftlichen Leben selbst teilhaben zu können – was sich weitestgehend auch mit den Vorstellung der Tagungsgäste teilt.
„Wohnungslosigkeit bis 2023 überwinden – Wie geht das?“ fragte Sabine Bösing (Geschäftsführerin und Fachreferentin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.) und stellte zunächst heraus, dass Wohnungslosigkeit der sichtbarste Faktor von Armut sei: Die deutliche Zunahme im Stichtagsvergleich zwischen 2023 und 2024 von 370.000 auf 440.000 „untergebrachten Personen“ markiere die problematische Wohnungsmarktlage. Hierzu sei eine nationale Strategie gegen Wohnungslosigkeit entwickelt worden. Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit solle es u. a. sein, jedem/r Bürger/in eine Wohnung bereitstellen zu können. Aufeinander abgestimmte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Verlusts der Wohnung oder zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zur Bekämpfung von Diskriminierung sollten entwickelt werden. Für alle Maßnahmen, das stellte Sabine Bösing am Ende heraus, benötige man aber den entsprechenden (politischen) Willen sowie die nötigen finanziellen Mittel.
Ver- und Entschuldung ist bei der überwiegenden Mehrzahl der Inhaftierten ein wichtiges Thema, das Prof. Dr. Carsten Homann (Professor für Recht der Sozialen Arbeit, Hochschule RheinMain) mit seinem Referat mit dem Titel „Straffälligenarbeit und Schuldnerberatung – Chancen der Resozialisierungsbemühungen und woran scheitern diese?“ beleuchtete. Mit Blick auf eine mögliche Ver- oder Weiterverschuldung wies Professor Homann darauf hin, dass Verträge auch im Vollzug zu bedienen seien, was für die Inhaftierten in der Regel wegen einbrechender finanzieller Mittel kaum zu realisieren sei. Für ihn gelte deshalb, dass im Rahmen der Schuldenberatung zuallererst dafür gesorgt werden müsse, dass eine weitere Verschuldung verhindert wird, indem Dauerschuldverhältnisse (bspw. Fitnessstudioverträge o.ä.) rasch beendet werden. Folgen müsse eine Bestandsaufnahme der offenen Forderungen und die Prüfung, ob sie berechtigt sind. Erst danach gehe man daran, die Schuldenregulierung durchzuführen. Als wichtigen Faktor benannte Professor Homann die Mitwirkungspflicht des Inhaftierten, die über sieben Jahre einzuhalten sei. Außerdem sei anzustreben, dass Inhaftierte auch ihren rechtlichen Verpflichtungen (bspw. Unterhalt) durch die Erzielung von Einkünften durch Arbeit während der Haft bestmöglich nachkommen. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, ein wirksames Konzept zu entwickeln, das die Einhaltung der Verpflichtungen sinnvoll unterstützt. Die Gefangenenentlohnung müsse erhöht werden und an dem Konzept ausgerichtet sein.
Zur Situation am Arbeitsmarkt sprach Andreas Krampe (Dipl.-Soziologe und Leiter des Arbeitsfelds III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe, soziale Leistung im Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.) über das Thema „Erwerbsintegration von dem Arbeitsmarkt fernen Personen“. Die Definition für Personen, die dem Arbeitsmarkt fern sind, umfasse Menschen, die dem Arbeitsmarkt schon lange nicht mehr nahe sind, die auch durch einfache Hilfen nur extrem schwer zurückgeführt werden können – was insbesondere auch Menschen aus Haft, besonders nach längerer Haftzeit, betreffe. Dementsprechend müssten niedrigschwellige und verlässliche Hilfen angeboten werden, die sozialräumliche Orientierung bieten. Die Hilfen sollten eine aufsuchende Beratung berücksichtigen, mit der die Klientel in ihrem sozialen Raum erreicht werden kann. Hier könne die Straffälligenhilfe eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Vollzug und Draußen sein, um mit bestehenden und neuen Projekten solche passgenauen Hilfen zu ermöglichen.
Die anschließende Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der GRÜNEN, CDU und FDP war ein Ort des guten Austauschs und des politischen Gesprächs. An der Diskussionsrunde nahmen die rechtspolitische Sprecherin und die Sprecher Daniela Evers MdL (Bündnis90/GRÜNE), Arnulf Freiherr von Eyb MdL (CDU) und Nico Weinmann MdL (FDP) teil. Der Moderator, Burkhard Plemper, führte eloquent und fachkundig durch das Gespräch, indem er immer wieder Gedanken aufgriff, die in den vorausgegangenen zwei Veranstaltungstagen von den Referenten und Teilnehmenden geäußert worden waren. Alle drei Gesprächspartner waren sich einig darin, dass der Anspruch auf Resozialisierung gilt und die Gesellschaft verpflichtet sei, diesen Anspruch anzuerkennen.
Nico Weinmann schloss daran an, dass Haftstrafen nicht immer die beste Wahl als Reaktion auf normabweichendes Verhalten seien. Alternative Möglichkeiten wie gemeinnützige Arbeit seien durchaus ebenfalls probate Mittel. Haft, besonders Ersatzfreiheitsstrafe, müsste soweit wie möglich vermieden werden. Außerdem verwies er darauf, dass die Wohnungsnot für haftentlassene Menschen schwerer wiege als für andere Personengruppen. Hier sehe er deshalb einen dringenden Verbesserungsbedarf auf kommunaler Ebene. Dem pflichtete Daniela Evers bei. Konkret schlug sie den Ausbau des offenen Vollzugs vor, um die Situation der Inhaftierten zu verbessern und damit die Resozialisierung gezielter vorzubereiten. Dabei verwies sie auf das sog. „Norwegische Modell“, in dem anfangs zwar die geschlossene Haft dominiere, während dann aber relativ schnell in einen offenen Vollzug gewechselt werde, wo Selbstständigkeit und andere Fähigkeiten erlernt würden, um in Freiheit wieder ordentlich Fuß fassen zu können – frei nach dem Motto „Sparen an Mauern, Erhöhen der Hilfen im Vollzug, um in Freiheit wieder gut (miteinander) zu leben.“ Mit der Zunahme von ausländischen Inhaftierten und deren Lebenserfahrungen, die oft durch Flucht und andere Schicksalsschläge geprägt sind, sind nach Einschätzung von Arnulf Freiherr von Eyb auch starke Auswirkungen auf die Haftzeit für alle Beteiligten verbunden. In der Arbeit im Vollzug liege hier ein wesentlicher und sinnvoller Beitrag zur Resozialisierung. Diese Arbeit müsse auch besser bezahlt werden. Lockerungen im Vollzug befürworte er grundsätzlich, diese seien aber immer schwer politisch durchzusetzen, gerade der Gefahr wegen, dass etwas schieflaufe. Arnulf Freiherr von Eyb fügte an: „Man soll nicht den Mut verlieren, wenn etwas nicht gut läuft.“ Dazu erwähnte Daniela Evers das Jobcarving als eine mögliche Lösung der Arbeitsintegration nach Haft. Wichtig sei die Erfahrung einer klaren Tagesstruktur, damit ein Rückfall verhindert werden könne, so Daniela Evers. Der soziale Wohnungsbau sei hoffnungslos unterfinanziert und die Flächen dafür seien nicht vorhanden. Dass Haftentlassene durch diese Umstände auf dem Wohnungsmarkt zusätzlich benachteiligt sind, sei offensichtlich. „Es braucht deshalb eine stufenweise geförderte Wiedereingliederung in den Wohnungsmarkt“, unterstrich Daniela Evers. Dieser Auffassung stimmte Nico Weinmann zu, der vor allem für eine Umgestaltung von bestehenden Förderprogrammen und die Ausweisung neuen Sozialraums plädierte. Die Frage, ob man ein Belegungsrecht für Haftentlassene in bestehenden sozialen Wohnraum benötige, verneinte Nico Weinmann. Er sähe darin zwar eine gute Idee, die auf freiwilliger Basis geleistet werden könne, eine Quote könne jedoch zu Unmut und Streit mit anderen benachteiligten Gruppen führen. Für ihn gelte es, Investitionen zu tätigen, um den Abbau von Wohnungsnot zu befördern. Arnulf Freiherr von Eyb betonte schließlich, es sei wegen der engen Haushaltslage nicht die Zeit für neue Projekte. Trotz bzw. gerade wegen der steigenden Kosten müssten aber die funktionierenden Resozialisierungsprojekte finanziell bestmöglich abgesichert werden, um deren Fortbestand in ordentlicher Qualität zu gewährleisten. Gleichzeitig könne das Ehrenamt die Resozialisierung unterstützen, so von Eyb weiter. Im Ehrenamt erkannte auch Nico Weinmann einen ausbaufähigen Multiplikator. Daniela Evers schloss sich dem an und betonte nochmals die gute Sozial- und Resozialisierungsarbeit, die vom Netzwerk und den anderen Institutionen in Baden-Württemberg geleistet werde. Zum Abschluss bedankten sich alle drei Abgeordneten geschlossen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mitgliedsorganisationen im Netzwerk Straffälligenhilfe für ihre ausgezeichnete und professionelle Arbeit.
Die Fachtagung in Bad Boll wurde durch die Einblicke in die Praxis von Thomas Kammerlander und Rainer Kanzler, Uwe Gossner, Johannes Lenk und Christina Gröbmayr sowie mit den abschließenden Ideenworkshops abgerundet. Es gab jeweils eine Arbeitsgruppe und einen Beitrag zu den Themen Arbeit, Wohnen, Schulden und zu den Vereinen/Projekten. Hier wurde der Blick darauf gerichtet, die aktuelle Situation zu beleuchten, Gutes wie Schlechtes zu identifizieren, Herausforderungen zu beschreiben und eine zukünftige Perspektive zu entwickeln. Grundtenor der Arbeitsergebnisse war, dass die bestehenden Arbeitsbereiche und Projekte bereits jetzt ordentliche Möglichkeiten böten. Die Herausforderungen seien dabei die Aktualität des Angebots zu gewährleisten, Kooperationen zu halten und zu festigen sowie insbesondere die finanzielle Situation abzusichern. Daran schließe sich auch die Zukunftsperspektive an: Wesentlicher Faktor für eine zielgerichtete und gesellschaftlich integrative Resozialisierung sei die auskömmliche Finanzierung, aber auch die Weiterentwicklung und Aktualisierung von bestehenden Projekten sowie die Entwicklung neuer, bedarfsgerechter Projekte. Als ein bedeutsames Anliegen wurde die Wiederbelebung der Kooperationsvereinbarung im Land angesehen, um die Arbeit aller einzelner Träger und Institutionen in- und miteinander zu verzahnen.
Zum Abschluss der Tagung zog Uta-Micaela Dürig (Vorständin für Sozialpolitik des Paritätischen Landesverbands Baden-Württemberg), ein positives Fazit, bedankte sich bei den Teilnehmenden und Referenten für deren äußerst motivierte Beteiligung und lud alle sehr herzlich zur nächsten Straffälligenhilfetagung in Bad Boll am 24./25. Juli 2025 ein.
Insgesamt hat die Fachtagung in der Ev. Akademie Bad Boll zum Thema „Armut und Straffälligenarbeit“ wie erwartet bestätigt, dass Armut eine reale Herausforderung für die Sozial- und Resozialisierungsarbeit ist. Ihr Einfluss wird bedauerlicherweise in den kommenden Jahren tendenziell eher zunehmen. Die Wichtigkeit einer stabilen, sicheren Finanzierung für Maßnahmen, die den ungünstigen Armutsfaktoren entgegenwirken, muss vor diesem Hintergrund eine hohe Priorität haben. Politisch müssen dafür die richtigen Grundlagen geschaffen werden. Unabhängig davon ist das enge Zusammenwirken aller Akteure, Akteurinnen und Kooperationspartner ein stetiges Ziel zur Sicherstellung einer qualitätvollen Resozialisierung im Land und bedarf fortwährender, nachhaltiger Anstrengungen aller Partner.
Fotohinweis:
Achim Brauneisen (Vorstand des Verbands Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.), Uta-Micaela Dürig (Vorständin für Sozialpolitik des Paritätischen Landesverbands Baden-Württemberg), Marion Gentges (MdL, Ministerin der Justiz und für Migration), Peter Häberle (Generealstaatsanwalt, Vorsitzender des Badischen Landesverbands für soziale Rechtspflege)
Quelle: Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe