Der Badische Landesverband

Der Landesverband und die meisten Mitgliedvereine sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Viele Mitgliedsvereine unterhalten Wohn- und Beratungs­einrichtungen, in denen Haftentlassene und Gefangene betreut werden. Dieses traditionelle Leistungsspektrum wird abgerundet durch neue Projekte , wie z.B. Angebote zum Täter-Opferausgleich, Arbeitsprojekte , Geldstrafenabgeltung durch gemeinnützige Arbeit, Beratung bei Suchtproblemen, Opferhilfe usw.

Die Arbeit der Vereine und des Landesverbandes wird von 970 Mitgliedern getragen. In den Vereinen sind 64,5 Personalstellen (davon 52,5 mit sozial­päda­gogische Fach­kräften) besetzt. Weitere Mitarbeiter werden -vorwiegend für Sonderaufgaben- auf Honorabasis beschäftigt.

Satzung des Badischen Landesverbandes

Wiedereingliederung von älteren Gefangenen

Hilfe beim Übergang vom Vollzug in Pflege oder Betreuung


 Die demografische Entwicklung macht auch vor den Gefängnissen nicht Halt, deshalb sind im Strafvollzug sind immer mehr Menschen inhaftiert, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Seit der Jahrtausendwende hat sich der Anteil der über 60`zig jährigen mehr als verdoppelt (Quelle: Statistisches Bundesamt).


Nach oft jahrelanger Inhaftierung haben ältere Inhaftierte keinerlei soziale Kontakte, um sich in Freiheit zurecht zu finden und haben darüber hinaus einen besonderen Betreuungsbedarf, sind jedoch bspw. in Alten- und Pflegeeinrichtungen oft nur schwer zu vermitteln. Bereits die Feststellung des Pflegegrades in Haft führt häufig zu Zuständigkeitsproblemen, die den Übergang in eine adäquate Hilfeeinrichtung erschweren. Zudem bestehen in der Praxis oft Unsicherheit und Vorbehalte gegenüber dem Personenkreis und dessen Betreuung. Das Projekt zur landesweiten Wiedereingliederung von älteren Gefangenen unterstützt im Rahmen des Übergangsmanagements die organisationsübergreifende soziale Wiedereingliederung von älteren Gefangenen und leistet somit eine besonders intensive Betreuungs- und Nachsorgephase während der Zeit des Übergangs aus dem Vollzug in die Freiheit und darüber hinaus.Das Konzept beinhaltet zwei wesentliche Bausteine: 
 
 
                                                                                                                                                     
1. Koordinierung der Übergangsmanagements Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR hat fünf Koordinierungsstellen eingerichtet (s. Liste der Ansprechpartner), welche sich für unterschiedliche Justizvollzugsanstalten im Land verantwortlich zeichnen. Die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straffälligenhilfe verfügen über spezielle Kenntnisse in der Alten- und Eingliederungshilfe und betreuen in den Justizvollzugsanstalten Einzelfälle im Übergangsmanagement von Haft in Pflege und Betreuung.
 
Die zentralen Funktionen der Koordinierungsstelle:

  • Fachliche Beratung des Sozialdienstes im Vollzug z.B. über Feststellung der Pflegegrades während Inhaftierung, rechtzeitige, individualisierte Entlassvorbereitung, Abklärung der Kostenübernahme
  • Vernetzung der im Einzelfall notwendigen Kooperationspartner z.B. Leistungsträger, Leistungserbringer etc.
  • Vernetzung der Alten- und Pflegeheime mit der Justiz und den nachsorgenden Stellen
  • Infoveranstaltungen in Pflegeeinrichtungen

 
2. Nachsorge der Haftentlassenen

Die Betreuung der Haftentlassenen am späteren Wohnort erfolgt im Rahmen der Netzwerkstruktur des bereits etablierten Nachsorgeprojektes Chance. Die Mitarbeiter/innen begleiten beispielsweise bereits im Vorfeld einen Besuch in eine Altenhilfeeinrichtung und übernehmen als zentrale Funktion der Nachsorge die anschließende Betreuung der Haftentlassenen in Einrichtungen der Altenhilfe oder anderen bedarfsgerechten Unterbringungsformen, um diese bei auftretenden Problemen zu unterstützen. Angrenzende Aufgaben können darüber hinaus beispielsweise im Rahmen der Geldverwaltung und Schuldenberatung übernommen werden. Durch diese Nachsorge der Haftentlassenen werden Vorbehalte abgebaut und letztlich die Chance einer Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung erhöht. Ebenso können im Rahmen der Nachsorge ambulante Pflegeleistungen koordiniert werden, um ein dauerhaftes Wohnen im Individualwohnraum zu ermöglichen.
 
In die Nachsorge werden auch Ehrenamtliche eingebunden. Diese können über Freizeitangebote und Gesprächsangebote der Isolierungs- und Vereinsamungstendenzen entgegenwirken. Für die Haftentlassenen können sie eine wichtige Orientierung im Alltag darstellen und konkrete Unterstützungsleistungen z.B. bei der Begleitung zu Arztterminen etc. anbieten.
 
Durch das Projekt gelingt es dem Netzwerk, in Kooperation mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für „Alte Gefangene“ aus den Justizvollzugssozialdiensten, flächendeckend in Baden-Württemberg für ältere Gefangene eine rechtzeitig einsetzende, standardisierte Entlassvorbereitung sicherzustellen.

Projektträger:

Das Projekt wird finanziert durch:

             

 

Bürger-Engagement

Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement


Die Arbeit vieler Straffälligeneinrichtungen hat Ihren Ursprung im Engagement und der Mitwirkung von ehrenamtlich tätigen Bügern.

Diese reicht von der Vereinsmitgliedschaft, der Mitarbeit in den Vorständen, der Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Betreuung einzelner Klienten, z.B. im Bereich von Freizeitaktivitäten.

Sie bilden so eine Ergänzung zur Tätigkeit der hauptberuflichen Mitarbeiter.

Auch im Bereich des „Projekt Chance“ wird der ehrenamtliche Arbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt.
Die ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Nachsorgeprojekt umfasst z.B.

  • Begleitung eines jungen Gefangenen im Übergang vom Strafvollzug in die Freiheit
  • Kontakt während der Inhaftierung
  • Mitwirkung an den Entlassungsvorbereitungen (Wohnung, Arbeit, u.a.)
  • Begleitung der ersten Schritte
  • Krisenintervention
  • Anbindung ans örtliche Hilfesystem
  • ggf. Vermittlung an Beratungsstellen (Sucht, Schuldenregulierung, u.a.)

Weitere Informationen

Prof. Dr. Andrea Janßen und Prof. Dr. Sabine Schneider: „Wünsche nach ehrenamtlicher Unterstützung im Strafvollzug. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung inhaftierter Männer in Baden-Württemberg“. Forum Strafvollzug, Heft 1/2017, S.55 bis 59.

Schuldenberatung

Schuldenberatung in Haft


Projektstart 01.07.17 : Überwindung der finanziellen Notsituation und mit der Überschuldung einhergehenden Probleme.

Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat entstanden und nicht selten Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten vielfach neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten. Das Projekt „Schuldenberatung in Haft“ unterstützt bereits in Haft, um die finanzielle Notsituation zu überwinden, eine weitere bzw. höhere Überschuldung zu vermeiden und das Leben nach der Haft vorzubereiten.

 

Im Rahmen der Schuldnerberatung werden neben den Interessen des Schuldners auch die berechtigten Interessen der Gläubiger, insbesondere aber auch die der Opfer von Straftaten berücksichtigt. Hierdurch sollen sich die Täter mit den begangenen Taten und den Interessen der Opfer auseinandersetzen. Somit dient die Schuldnerberatung einerseits der Resozialisierung des Täters, erneute Straftaten aus materieller Not sollen verhindert werden, andererseits erfahren die Opfer von Straftaten Genugtuung in Form von Schadensausgleich. Somit wirkt die Schuldnerberatung auch im Sinne von Prävention.

Das Netzwerks Straffälligenhilfe Baden-Württemberg GbR hat für das Projekt „Schuldenberatung in Haft“ konkrete Beratungsstandards im Rahmen eines ganzheitlichen und flächendeckenden Resozialisierungskonzepts entwickelt. Damit wird für ganz Baden-Württemberg eine Vereinheitlichung und Professionalisierung der Beratungsarbeit von überschuldeten straffälligen Menschen sichergestellt.

Wer kann Hilfen in Anspruch nehmen:

Überschuldete Inhaftierte, bei denen die Schuldenregulierung voraussichtlich aufgrund einer hohen Anzahl von Gläubigern, durch außergerichtliche Vergleichsverfahren oder auch der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens entweder einen erheblichen Zeitaufwand verursachen oder fundierte Fachkenntnisse für die qualifizierte Beratung erfordern und somit den Betreuungsrahmen des Sozialdienstes in der JVA übersteigen.

Wann:

Die Betreuungsdauer ergibt sich aus dem individuellen Betreuungsbedarf und kann bis zur Haftentlassung erfolgen.

Ziele des Projekts:

Überwindung der finanziellen Notsituation und mit der Überschuldung einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme 
Verhinderung weiterer bzw. höherer Überschuldung 
Förderung der Eigenverantwortlichkeit und finanzieller Kompetenzen 
Entwicklung von Sanierungsstrategien, unter Berücksichtigung sowohl der Interessen der inhaftierten Ratsuchenden, als auch der Interessen der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten 
Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen zur Verhinderung neuer Straftaten

Langfristig soll mit der Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung gelegt werden, die zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung neuer Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten werden darin unterstützt, Lösungswege für ihre scheinbar aussichtslos erlebte Realität zu entwickeln und Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Dabei lernen sie abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt.

Die Ansprechpartner für das Projekt „Schuldnerberatung in Haft“ sind der Sozialdienst der JVA oder der Koordinator des Projekts in der Justizvollzugsanstalt.

Ansprechpartner der derzeit beteilgten Einrichtungen und Vollzugsanstallten:

Ansprechpartner Schuldenberatung

 

Qualitätskonzept, Formulare, Arbeitsmaterialien und weitere Informationen

Die jeweils aktuellen Konzepte, Arbeitsmaterialien, Formulare und Informationsschriften werden zentral auf der Seite des Netzwerks Straffälligenhilfe veröffentlicht:

Arbeitsmaterialien und weitere Informationen

Anti-Gewalt-Training

Anti-Gewalt-Training


Anti-Gewalt-Training ist als eine delikt-, defizit- und ressourcenorientierte sozialpädagogische Interventions- und Trainingsmaßnahme konzipiert. Dem Training liegt ein positives Menschenbild zugrunde, Respekt vor den Mitmenschen, Akzeptanz der Person, kritische Betrachtung von Verhalten und Handeln. Es werden konfrontative Inhalte und Elemente der »Konfrontativen Pädagogik« verwendet. Die Trainer/innen sind ausgebildete Anti-Gewalt-Trainer/innen.

Das von den Vereinen des Netzwerkes angebotene Training soll vor Ort den bestehenden Bedarf an einer entsprechenden Maßnahme für unser Klientel decken.

Zertifizierung

Nachdem viele Vereine des Netzwerks Straffälligenhilfe inzwischen Antigewalt-Training anbieten und zahlreiche Mitarbeiter/innen eine Ausbildung zum/zur Anti-Gewaltrainer/in erfolgreich abgeschlossen haben, wurde von Seiten des Netzwerkes zur Sicherung einer einheitlichen Qualität ein Qualitätssiegel eingeführt für das sich die angeschlossenen Vereine zertifizieren lassen können.

Die vom Netzwerk vorausgesetzten Standards sind im Qualitätskonzept fixiert, dessen jeweils aktuelle Version hier abgerufen werden kann.

Qualitaetskonzept_AGT

Projekt Chance

Projekt Chance


Nachsorge für Straffällige

Ziel des Projekts ist, durch eine besonders intensive Betreuung im Übergang vom Vollzug in die Freiheit die Resozialisierungschancen zu verbessern.Das im März 2008 in der DBH-Reihe Materialien Nr. 60 erschienene Qualitäts-Handbuch beschreibt Intention und Arbeitsabläufe: Nachsorgeprojekt Chance – kein „Entlassungsloch“ für Strafentlassene

Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege, dem DPWV-Landesverband Baden-Württemberg und dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg hat mit 22 Mitgliedsvereinen die Durchführung dieses Projekts als Dienstleister übernommen. Mit ihren ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern stellen ihre Mitglieder die Nachsorgekräfte.

Die Finanzierung des Nachsorgeprojektes Chance ist durch den beschlossenen Doppelhaushalt gesichert.

Ziel:

Reduzierung der Rückfallgefahr durch Stabilisierung der Lebensumstände gerade im schwierigen Übergang vom Vollzug in die Freiheit. Nachsorgekräfte gewährleisten an dieser Nahtstelle eine besonders intensive Betreuung.

Zielgruppe:

Zielgruppe sind Strafentlassene mit Endstrafe und vorzeitig Entlassene ohne Bewährungshelfer, bei denen eine drei- bis sechsmonatige Betreuung im Übergang vom Vollzug zur Freiheit Erfolg versprechend ist.

Konzept:

Ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter der Vereine als persönlicher Begleiter des Gefangenen nehmen bereits im Strafvollzug Kontakt zum Gefangenen auf. Sie begleiten und helfen bei den Entlassungsvorbereitungen (Wohnungs- und Arbeitssuche u.a.).

Sie kommen aus der Nähe des Wohnorts des Entlassenen und sind dort sein erster Ansprechpartner. Sie leisten Krisenintervention und vermitteln bei Bedarf an Beratungsstellen (Sucht, Schuldenregulierung u.a.), Therapeuten oder Trainingskurse weiter. Die Integration des Straffälligen ins Gemeinwesen und die Anbindung ans örtliche Hilfesystem dient der Resozialisierung.

Nähere Informationen über das Projekt bietet der auf dieser Internetseite veröffentlichte  Bericht des ehemaligen geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes Horst Belz.

Die Evaluation des Nachsorgeprojekts durch die kriminologischen Institute der Universitäten Heidelberg und Tübingen zeigt die Wirksamkeit dieser Maßnahme. 

Die Seiten des Nachsorgeheftes für das Projekt werden zukünftig nicht mehr in Papierform, sondern nur noch zum Download zur Verfügung gestellt. Der Download der jeweils aktuellen Versionen ist unter Punkt »Formulare« möglich.

Qualitätskonzept, Formulare, Arbeitsmaterialien und weitere Informationen

Die jeweils aktuellen Konzepte, Flyer, Arbeitsmaterialien, Formulare und Informationsschriften werden zentral auf der Seite des Netzwerks Straffälligenhilfe veröffentlicht:

Arbeitsmaterialien und weitere Informationen

Schwitzen statt Sitzen

Gemeinnützige Arbeit


Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg, ein Zusammenschluss von selbstständigen Mitgliedsvereinen der drei Dachverbände Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege, DPWV und Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg vermittelt ab 2008 umfassend und flächendeckend in Baden-Württemberg Straffällige in gemeinnützige Arbeit. Bereits seit 1988 hatten einige Mitgliedsvereine Erfahrungen mit dem Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ gesammelt.

Ziel dieses Projekts ist die Haftvermeidung durch Umwandlung von uneinbringlichen Geldstrafen in gemeinnützige Arbeitsauflagen.

Dies bedeutet:

  • einen Beitrag zur Resozialisierung, indem der Straftäter in seinem sozialen Umfeld belassen wird und Arbeitstugenden erlernt
  • Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs
  • Wiedergutmachung durch eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit

Für Baden-Württemberg ist eine Kostenersparnis in Höhe von 15 Mio. € jährlich zu erwarten (ca.200.000 vermiedene Hafttage à 75€)

An folgende Beratungsstellen können Sie sich wenden, falls Sie gemeinnützige Arbeit zu verrichten oder eine Einsatzstelle anzubieten haben.

Die gemeinnützige Arbeit ist für die Einsatzstellen kostenfrei.

Qualitätskonzept, Formulare, Arbeitsmaterialien und weitere Informationen

Die jeweils aktuellen Konzepte, Zuständigkeitslisten, Arbeitsmaterialien, Formulare und Informationsschriften werden zentral auf der Seite des Netzwerks Straffälligenhilfe veröffentlicht:
Arbeitsmaterialien und weitere Informationen

Eltern Kind Projekt

Eltern-Kind-Projekt (Projekt Chance)


 Ein Präventionsprogramm für Kinder straffälliger Eltern

Das Präventionsprojekt für Kinder straffälliger Eltern nimmt die Bedürfnisse und Interessen der Kinder in den Blick. Nicht das Bedürfnis des Straffälligen sondern das „Wohl des Kindes“ steht im Mittelpunkt, wenn es darum geht, die Haftfolgen zu mildern, die Beziehung zu klären und die Rückkehr in die Familie nach der Haft zu erleichtern. 

Qualitätskonzept, Formulare, Arbeitsmaterialien und weitere Informationen

Die jeweils aktuellen Konzepte, Arbeitsmaterialien, Formulare und Informationsschriften werden zentral auf der Seite des Netzwerks Straffälligenhilfe veröffentlicht:

Arbeitsmaterialien & Formulare

 

Überörtliche Anfragen:       

  • Sebastian Kopp, Tel.07721/52060

Gefördert durch:

 
Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden- 
Württemberg
 GbR, bestehend aus dem
Badischen Landesverband für soziale Rechts-
pflege, dem Paritätischen, LV BW und dem 
Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe
Württemberg hat die Durchführung dieses 
Projekts als Dienstleister des Projekts Chance e.V.
übernommen